{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "28.06.2016", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2016-00164_28-06-2016.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=216393&W10_KEY=4467077&nTrefferzeile=78&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "829de0626970f7bd230da6ca76ecdea4"}, "Num": [" VB.2016.00164"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 16..2.28.0  VB.2016.00164"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 16..2.28.0  VB.2016.00164"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 16..2.28.0  VB.2016.00164"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Submission | Vergabe von M\u00e4harbeiten: Nachtr\u00e4glicher Ausschluss wegen fehlender Eignung? Eignungskriterien umschreiben die Anforderungen, die an die Anbietenden gestellt werden, um zu gew\u00e4hrleisten, dass sie zur Ausf\u00fchrung des geplanten Auftrags in der Lage sind. Bei der Festlegung, Gewichtung und Bewertung der einzelnen Eignungskriterien steht der Vergabebeh\u00f6rde ein weiter Ermessensspielraum zu, in den das Verwaltungsgericht nicht eingreift. Dies gilt insbesondere auch beim Entscheid dar\u00fcber, ob sie eine Referenzarbeit als mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar erachtet (E. 3.1). Auch wenn ein vergleichbares Ausmass der Arbeiten gefordert wurde, durfte sich die Vergabebeh\u00f6rde mit Referenzen begn\u00fcgen, welche zeitlich bzw. fl\u00e4chenm\u00e4ssig einen kleineren Umfang als die nachgefragte Leistung aufweisen. Massgebend ist, dass sie daraus schliessen konnte, ob die Anbieterin f\u00e4hig ist, die erforderliche Tagesleistung zu erbringen, was vorliegend der Fall ist. Bei ihrer Beurteilung durfte sie sich im Rahmen ihres Ermessens auf die Referenzangaben der Anbieterin verlassen. Es besteht zudem weder eine Pflicht, die Richtigkeit der Referenzangaben zu \u00fcberpr\u00fcfen, noch sich bei den Referenzgebern nach der Leistung zu erkundigen. Im \u00dcbrigen d\u00fcrfte sie grunds\u00e4tzlich auch Erfahrungen aus einem fr\u00fcheren Auftragsverh\u00e4ltnis in die Bewertung mit einbeziehen. Die Vergabebeh\u00f6rde hat vorliegend bei der Beurteilung der Referenzen den ihr zustehenden Ermessensspielraum jedenfalls nicht \u00fcberschritten (E. 3.3). Sodann ist mangels gegenteiliger Hinweise mit der Vergabebeh\u00f6rde davon auszugehen, dass die Mitbeteiligte wahrheitsgem\u00e4sse Angaben gemacht hat und in der Lage ist, die nachgefragte Leistung zu erbringen (E. 3.4 und 3.5). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:00:32", "Checksum": "3e5e3d1088feec3f5a3418821eda0494"}