{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2016-08-04", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2016-00178_2016-08-04.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=216482&W10_KEY=13823239&nTrefferzeile=57&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "b5f8932482c37bb62b4d733148258998"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2016.00178"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 04.08.2016  VB.2016.00178"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 04.08.2016  VB.2016.00178"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 04.08.2016  VB.2016.00178"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Taxen f\u00fcr zahn\u00e4rztliche Behandlung | Taxen f\u00fcr zahn\u00e4rztliche Behandlung: Rechnung f\u00fcr die Extraktion eines Weisheitszahnes. Der Beschwerdef\u00fchrer liess sich beim Zentrum f\u00fcr Zahnmedizin einen unteren Weisheitszahn extrahieren. Da dessen Entfernung in zwei Etappen zu erfolgen hatte, verzichtete der Beschwerdef\u00fchrer in der Folge auf die Extraktion des oberen Weisheitszahnes. Von der darauf f\u00fcr die erfolgten Leistungen gestellten Rechnung f\u00fcr die Extraktion des unteren Weisheitszahnes bezahlte der Beschwerdef\u00fchrer nur die H\u00e4lfte des ihm vorg\u00e4ngig gemachten Kostenvoranschlags f\u00fcr die Extraktion beider Weisheitsz\u00e4hne auf einer Seite. Er macht geltend, die restliche Forderung erst zu bezahlen, wenn die Restbehandlung erfolgt sei, zu welcher er sich jedoch bisher nicht entschliessen konnte. Da kein Behandlungsfehler oder eine Sorgfaltspflichtverletzung seitens des Zentrums f\u00fcr Zahnmedizin auszumachen ist und die Rechnung auf den Tarifpositionen f\u00fcr \u00e4rztliche Leistungen gem\u00e4ss Geb\u00fchrenverordnung des Zentrums f\u00fcr Zahnmedizin basiert, ist die Rechnungsstellung nicht zu beanstanden. Das \u00dcberschreiten des Kostenvoranschlages liegt zudem im zul\u00e4ssigen Rahmen. Dem Beschwerdef\u00fchrer wurden zudem mehrere Angebote betreffend der Extraktion des oberen Weisheitszahnes gemacht, welche er jedoch nicht in Anspruch nahm. Die Forderung besteht somit zu Recht. Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 01:44:41", "Checksum": "1b2c415b52b2f4236f4939fe5867401a"}