{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "04.08.2016", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2016-00180_04-08-2016.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=216480&W10_KEY=4467077&nTrefferzeile=32&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "27068ce701c8e5224906da65e1440d02"}, "Num": [" VB.2016.00180"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 16..2.04.0  VB.2016.00180"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 16..2.04.0  VB.2016.00180"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 16..2.04.0  VB.2016.00180"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Submission | Vergabe von medizinischen Gasen: Fehlende Bewilligung zur F\u00fchrung einer Spitalapotheke. Grunds\u00e4tzlich ist die Vergabebeh\u00f6rde an ihre in der Ausschreibung festgelegten Eignungskriterien gebunden und f\u00fchrt das Fehlen der geforderten Nachweise zum Ausschluss vom Verfahren (E. 3.4 und 3.5). Da vorliegend lediglich ein Antrag zur Bewilligung f\u00fcr die F\u00fchrung einer Spitalapotheke verlangt war, wozu bloss das allgemein zug\u00e4ngliche Formular ausgef\u00fcllt werden, jedoch kein Nachweis \u00fcber die tats\u00e4chliche Erf\u00fcllung der Anforderungen beigebracht werden musste, erweist sich das Kriterium als untauglich f\u00fcr die Beurteilung der Eignung der Anbietenden. Beim fehlenden Antragsformular zum Betrieb einer Spitalapotheke handelt es sich damit nicht um einen Mangel, aufgrund dessen das Angebot der Mitbeteiligten auszuschliessen gewesen w\u00e4re (E. 3.5). Es ist sodann nicht ersichtlich, inwiefern die Beschwerdef\u00fchrerin, welche durch das Ausf\u00fcllen des Formulars lediglich einer Formalit\u00e4t nachgekommen ist, f\u00fcr die Erbringung der nachgefragten Leistungen besser geeignet sein sollte als die Mitbeteiligte und erweisen sich beide f\u00fcr die Erbringung der nachgefragten Leistungen als geeignet (E. 3.6). Obwohl der Angebotspreis der Mitbeteiligten massiv tiefer ausfiel, liegen keine Anhaltspunkte vor, dass diese die nachgefragten Dienstleistungen nicht erbringen bzw. den Auftrag nicht erf\u00fcllen k\u00f6nnte und durfte die Vergabebeh\u00f6rde die Musskriterien als erf\u00fcllt betrachten (E. 4.2). Im \u00dcbrigen sind die Anbietenden bei der Kalkulation ihrer Angebotspreise frei und es steht ihnen offen, nicht kostendeckend zu offerieren, sofern das Angebot den gestellten Anforderungen gen\u00fcgt (E. 4.3).  Schliesslich widersprach die separate Vergabe der Lose 1 und 3 den Ausschreibungsunterlagen nicht und liegt kein Verstoss gegen das vergaberechtliche Transparenzgebot vor (E. 5). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:44:17", "Checksum": "1e161a6ba51ffc2e6a9d54ba0beadd70"}