{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2017-03-02", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2016-00184_2017-03-02.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=217014&W10_KEY=13823235&nTrefferzeile=81&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "00ed736be589706bbf92a97778572d4c"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2016.00184"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 02.03.2017  VB.2016.00184"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 02.03.2017  VB.2016.00184"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 02.03.2017  VB.2016.00184"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung | Umbau und Aufstockung Wohn- und Gewerbegeb\u00e4ude sowie Neubau von 4 Mehrfamilienh\u00e4usern mit Unterniveaugarage: Bewahrung der bestehenden Gruppenbauweise (E. 2)? Legitimation zur R\u00fcge betr. Parkpl\u00e4tze (E. 3); Anpassung der bestehenden Anlieferungssituation (E. 4); Unterschreitung des Grenzabstands (E. 5); verkehrsm\u00e4ssige Erschliessung (E. 6). Vorliegend hat die Baubeh\u00f6rde in der Baubewilligung von 1963 keine sichernden Nebenbestimmungen erlassen, mit welchen die Merkmale der Gesamt\u00fcberbauung bewahrt werden sollten, weshalb nicht verlangt werden kann, die bestehende differenzierte Gruppenbauweise zu bewahren (E. 2.4.3 f.). Die Beschwerdef\u00fchrenden haben weder im Rekurs- noch im Beschwerdeverfahren dargetan, welcher Nachteil ihnen widerfahren w\u00fcrde, falls das Bauvorhaben ohne die Pflichtparkpl\u00e4tze realisiert w\u00fcrde. Demzufolge sind sie nicht legitimiert, die Frage kl\u00e4ren zu lassen, ob diese im korrekten Verfahren bewilligt wurden, da das Bauvorhaben selbst bei einem Wegfall der Pflichtparkpl\u00e4tze bewilligungsf\u00e4hig w\u00e4re (E. 3.4).  Das Bauvorhaben \u00e4ndert an der bestehenden Anlieferungssituation nichts. Der Umbau des Erdgeschosses sowie die ver\u00e4nderte Kundenparkplatzsituation haben keine direkten Auswirkungen auf die Anlieferungssituation, weshalb keine die Baureife infrage stellende wesentliche \u00c4nderung im Sinn von \u00a7 233 Abs. 2 PBG vorliegt und kein Mehrverkehr zu bef\u00fcrchten ist (E. 4.4).  Eines der bestehenden Geb\u00e4ude unterschreitet bereits heute den Grenzabstand zur s\u00fcdlich angrenzenden Parzelle (E. 5.1). Vorliegend ist der maximale Mehrl\u00e4ngenzuschlag von 3 m anzurechnen. Der geplante Anbau hat daher keine Erh\u00f6hung des Mehrl\u00e4ngenzuschlags zur Folge (E. 5.4). Gem\u00e4ss Art. 11 Abs. 1 USG sind L\u00e4rmbelastungen durch Massnahmen bei der Quelle zu begrenzen. Bereits die Platzierung der notwendigen Parkpl\u00e4tze in eine Tiefgarage dient der vorsorglichen Emissionsbegrenzung. Mit einer Verlegung der dazugeh\u00f6rigen Einfahrt w\u00fcrden die Emissionen zudem nicht begrenzt, sondernlediglich verschoben (E. 6.3). Messungen haben gezeigt, dass die Temporeduktion von 50 auf 30 km/h zu einer deutlichen Senkung der Maximalpegel f\u00fchrt und gleichzeitig die Schalldruckpegel einer Fahrzeugvorbeifahrt weniger steil ansteigen, wodurch sich eine geringere Bel\u00e4stigung ergibt. In Anbetracht dessen, dass aufgrund der signalisierten H\u00f6chstgeschwindigkeit von 30 km/h der Verkehrsl\u00e4rm bereits erheblich reduziert wurde, kann die aus der streitigen Verkehrsf\u00fchrung zur Tiefgarage zu erwartende Immissionsbelastung als umweltschutzrechtlicher Bagatellfall qualifiziert werden, der weder gegen l\u00e4rmschutzrechtliche Vorschriften noch gegen das Vorsorgeprinzip verst\u00f6sst (E. 6.4).\r\rAbweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 01:49:19", "Checksum": "e8026f33b3a653ef38946855affc9cbf"}