{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2016-08-24", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2016-00195_2016-08-24.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=216523&W10_KEY=13823239&nTrefferzeile=39&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "3af3255b55e08e8fe42e97842360001f"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2016.00195"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 24.08.2016  VB.2016.00195"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 24.08.2016  VB.2016.00195"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 24.08.2016  VB.2016.00195"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "polizeiliche Meldepflicht | Polizeiliche Meldepflicht: Abmeldung ins Ausland und tempor\u00e4rer Aufenthalt in der Schweiz. Der Beschwerdef\u00fchrer meldete sich, nachdem er in der Gemeinde X eine Wohnung gemietet hatte, nach entsprechender Aufforderung bei der Einwohnerkontrolle an. Er teilte mit, keine Niederlassung begr\u00fcndet zu haben, sondern nur Aufenthalt zu nehmen, da er seinen Heimatschein bei der Schweizer Botschaft im Ausland hinterlegt habe, wo er mit seinem Lebenspartner lebe. Die Gemeinde X verf\u00fcgte jedoch, dass sich seine Niederlassung in der Gemeinde X befinde und seine Anmeldung r\u00fcckwirkend erfolge sowie dass ein zweiter Heimatschein auf seine Kosten bestellt werde.  Gesetzliche Grundlagen zur F\u00fchrung eines Einwohnerregisters und Definition von Niederlassung und Aufenthalt (E. 2.1). Am 1. Januar 2016 trat das Gesetz \u00fcber das Meldewesen und die Einwohnerregister vom 11. Mai 2015 (MERG) in Kraft. Grundlagen zu Niederlassung und Aufenthalt gem\u00e4ss MERG (E. 2.2). Polizeiliches Domizil und Unterscheidung zu zivilrechtlichem Wohnsitz und Spezialwohnsitzen (E. 2.3-4).  Weder die Gemeinde X noch die Vorinstanz haben gepr\u00fcft, ob beim Beschwerdef\u00fchrer die Voraussetzungen einer Niederlassung oder eines Aufenthalts gem\u00e4ss \u00a7 1 MERG erf\u00fcllt sind. Der Beschwerdef\u00fchrer durfte seinen Heimatschein mitnehmen, und es liegt kein Fall vor, in dem ein weiterer Heimatschein auszustellen w\u00e4re (E. 4.2). Auch Schweizer mit Beziehungen zu zwei Staaten haben nur einen (Haupt-)Wohnsitz bzw. eine Niederlassung im Sinn des MERG und es ist somit m\u00f6glich, dass ein Schweizer mit Wohnsitz bzw. Niederlassung im Ausland einen Aufenthalt in der Schweiz begr\u00fcndet (E. 4.3.4). Da sich folglich die Frage stellt, wo sich der (Haupt-)Wohnsitz bzw. die Niederlassung des Beschwerdef\u00fchrers befindet und die Gemeinde X wie auch die Vorinstanz diese Frage nicht pr\u00fcften, ist die Sache zur weiteren Untersuchung und zum Neuentscheid an die Gemeinde X zur\u00fcckzuweisen (E. 4.4.2). Gutheissung. R\u00fcckweisung zur weiteren Untersuchung undNeuentscheid."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 01:45:19", "Checksum": "bc47677ce6091298073cf142a4939e53"}