{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "24.08.2016", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2016-00208_24-08-2016.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=216520&W10_KEY=4467077&nTrefferzeile=13&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "f1f87cd4eece3dc3b49550e127093fad"}, "Num": [" VB.2016.00208"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 16..2.24.0  VB.2016.00208"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 16..2.24.0  VB.2016.00208"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 16..2.24.0  VB.2016.00208"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Niederlassungsbewilligung | Widerruf der Niederlassungsbewilligung aufgrund des Vorliegens einer Scheinehe [Die Beschwerdef\u00fchrerin hat ihren 16 Jahre j\u00fcngeren Neffen geheiratet.] Die Beschwerdef\u00fchrerin r\u00fcgt zwar zu Recht die \u00fcberm\u00e4ssige Verfahrensdauer, kann hieraus indes nichts zu ihren Gunsten ableiten, zumal sie die Verz\u00f6gerung nicht ger\u00fcgt hat und eine \u00fcberm\u00e4ssige Verfahrensdauer noch keine Bewilligungsverl\u00e4ngerung zu rechtfertigen vermag (E. 3). Es ergeben sich zahlreiche Hinweise f\u00fcr eine Scheinehe. Die Verwandtschaft und insbesondere deren Verschweigen im Bewilligungsverfahren ist ein sehr starkes Indiz f\u00fcr das Vorliegen einer Scheinehe. Das Profitieren von der Ehe in wirtschaftlicher, moralischer und famili\u00e4rer Natur sowie das F\u00fchren einer reinen Wohngemeinschaft machen noch keine Ehe aus. Es liegt offensichtlich eine Scheinehe vor (E. 4.1). Die Wegweisung und der Widerruf erweisen sich auch als verh\u00e4ltnism\u00e4ssig (E. 4.2). Die Beschwerdef\u00fchrerin hat auch keine andere Anspruchsgrundlage auf eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz (E. 4.3). Abweisung der Beschwerde."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:44:25", "Checksum": "3d1426d29fbfeb35c4f5952019cfef23"}