{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "06.10.2016", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2016-00244_06-10-2016.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=216620&W10_KEY=4467076&nTrefferzeile=63&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "b1fc0b3da950f09a3d4d7df388124a4a"}, "Num": [" VB.2016.00244"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 16..2.06.1  VB.2016.00244"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 16..2.06.1  VB.2016.00244"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 16..2.06.1  VB.2016.00244"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Submission | Zust\u00e4ndigkeit. Zirkularbeschluss. Finanzielle Leistungsf\u00e4higkeit. Erf\u00fcllungsgarantie. Zuschlagskriterien. Bewertung. Die Beschwerdef\u00fchrerin r\u00fcgt zu Unrecht eine zweifelhafte Zust\u00e4ndigkeit der Beschwerdegegnerin. Bei den unterschiedlichen Bezeichnungen zweier zust\u00e4ndiger Beh\u00f6rden f\u00fcr die Vergabe der vorliegenden Submission handelt es sich um ein reines Versehen (E. 4). Vor dem ergangenen Zirkularbeschluss fanden bereits mehrere ausf\u00fchrliche Sitzungen zur Vergabe statt, sodass keine Anhaltspunkte daf\u00fcr bestehen, dass die Vergabe \u00fcbereilt stattgefunden h\u00e4tte. Der Zirkularbeschluss diente der Verhinderung weiterer Verz\u00f6gerungen und erscheint deshalb zum Zweck der Verfahrensbeschleunigung zul\u00e4ssig (E. 5). Die Beschwerdegegnerin war sich bewusst, dass die Mitbeteiligte aus dem Konkurs ihrer Vorg\u00e4ngerin hervorgegangen ist und hat zu diesem Zweck eine Erf\u00fcllungsgarantie vereinbart. Gem\u00e4ss submissionsrechtlicher Lehre und Rechtsprechung kann einer Anbieterin die finanzielle Leistungsf\u00e4higkeit nicht abgesprochen werden, wenn diese eine Erf\u00fcllungsgarantie beibringt (E. 7.3). Eine unzutreffende Bewertung der Zuschlagskriterien liegt nicht vor; diese lag noch innerhalb des Ermessensspielraumes der Beschwerdegegnerin (E. 7.4). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:44:35", "Checksum": "969ff07656f98a0a3918df3c228f7a56"}