{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2016-08-24", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2016-00273_2016-08-24.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=216531&W10_KEY=13823239&nTrefferzeile=35&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "d4df29583699ac99a566ac728c12f61d"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2016.00273"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 24.08.2016  VB.2016.00273"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 24.08.2016  VB.2016.00273"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 24.08.2016  VB.2016.00273"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Niederlassungsbewilligung etc. | Dem Beschwerdef\u00fchrer h\u00e4tte aufgrund der Trennung von seiner Ehefrau keine Niederlassungsbewilligung erteilt werden d\u00fcrfen. Weswegen dies dann doch geschah, ist unverst\u00e4ndlich, aktenm\u00e4ssig nicht erstellt und kommt \u2013 wie das sp\u00e4tere Unt\u00e4tigbleiben der Migrations\u00e4mter sowie die Bewilligung der Familiennachzugsgesuche der minderj\u00e4hrigen Kinder - einem \"Betriebsunfall\" gleich. Insbesondere l\u00e4sst sich dem Beschwerdef\u00fchrer nicht vorwerfen, er habe sich die Erteilung der Niederlassungsbewilligung durch falsche Angaben oder wissentliches Verschweigen wesentlicher Tatsachen erschlichen. Der Beschwerdef\u00fchrer ist in diesem speziellen Einzelfall in seinem Vertrauen auf den Erhalt der Niederlassungsbewilligung zu sch\u00fctzen (E. 2.2).  Nachdem vom Widerruf der Niederlassungsbewilligung des Beschwerdef\u00fchrers abzusehen ist, hat die Vorinstanz das Familiennachzugsgesuch f\u00fcr die (wiedergeehelichte) Ehefrau und ein weiteres gemeinsames Kind eingehend zu pr\u00fcfen. Die Sache ist zur erg\u00e4nzenden Sachverhaltsabkl\u00e4rung und zur neuen Beurteilung an die Vorinstanz zur\u00fcckzuweisen (E. 2.3). Teilweise Gutheissung der Beschwerde."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 01:45:24", "Checksum": "5a378e6f23bf734d6fd0bfb1dc812e5d"}