{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "23.03.2017", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2016-00374_23-03-2017.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=217073&W10_KEY=4467074&nTrefferzeile=14&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "99561c81af0c6bce23e0766f27f69516"}, "Num": [" VB.2016.00374"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 17..2.23.0  VB.2016.00374"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 17..2.23.0  VB.2016.00374"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 17..2.23.0  VB.2016.00374"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung | Baubewilligung f\u00fcr eine Mobilfunkantenne; Einordnung in die Umgebung nach \u00a7 238 PGB. Bauten und Anlagen m\u00fcssen so gestaltet werden, dass sie f\u00fcr sich selbst und in ihrem Zusammenhang mit der Umgebung eine befriedigende Gesamtwirkung erreichen. Da Mobilfunkanlagen kaum individuell gestaltet werden k\u00f6nnen, stellt sich prim\u00e4r die Frage nach der gen\u00fcgenden Einordnung in die Umgebung. Auf Objekte des Natur- und Heimatschutzes ist besondere R\u00fccksicht zu nehmen (E. 3.1). Den Gemeinden steht bei der Anwendung von \u00a7 238 PBG ein Ermessensspielraum zu. Das Baurekursgericht hat die von der kommunalen Beh\u00f6rde angef\u00fchrten Entscheidgr\u00fcnde geb\u00fchrend zu ber\u00fccksichtigen, muss jedoch seine gesetzliche \u00dcberpr\u00fcfungsbefugnis aussch\u00f6pfen und insbesondere auch eine Ermessenskontrolle durchf\u00fchren. Hat die kommunale Beh\u00f6rde ihren Beurteilungsspielraum nicht wahrgenommen, kann das Baurekursgericht eigenes Ermessen wie die erstinstanzliche Beh\u00f6rde aus\u00fcben (E. 3.3). Der vorinstanzliche Entscheid, in welchem die rechtsgen\u00fcgliche Einordnung der streitbetroffenen Anlage verneint wurde, ist namentlich angesichts des \u00e4usserst exponierten Standorts und der mangelnden R\u00fccksichtnahme auf die betroffenen Schutzobjekte in der Umgebung nicht zu beanstanden (E. 3.4). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:45:50", "Checksum": "e3f428fdbd780f5600915c06a7b38cbb"}