{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "17.11.2016", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2016-00406_17-11-2016.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=216727&W10_KEY=4467076&nTrefferzeile=3&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "ceff263ec7b667526ac3826b5d18422f"}, "Num": [" VB.2016.00406"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 16..2.17.1  VB.2016.00406"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 16..2.17.1  VB.2016.00406"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 16..2.17.1  VB.2016.00406"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung f\u00fcr das Baumf\u00e4llen | Baumschutz. Bewilligung f\u00fcr das F\u00e4llen von B\u00e4umen.  Sowohl das Privatgutachten als auch die Fachpersonen der Gr\u00fcn Stadt Z\u00fcrich sowie die Vorinstanz als Fachgericht kamen zum Schluss, dass die B\u00e4ume aus Sicherheitsgr\u00fcnden zu f\u00e4llen sind. Dabei kommt der Beurteilung durch die Gr\u00fcn Stadt Z\u00fcrich als Fachstelle und der Vorinstanz als Fachgericht erh\u00f6hte Bedeutung zu. Die streitbetroffenen B\u00e4ume sind krank (B\u00e4ume Nrn. 7-9) bzw. in ihrer Vitalit\u00e4t stark geschw\u00e4cht (Baum Nr. 6) und stellen ein Sicherheitsrisiko dar. Eine andere zumutbare M\u00f6glichkeit der Gefahrenabwehr ist nicht ersichtlich. Die Voraussetzungen f\u00fcr die Erteilung der Bewilligung zum F\u00e4llen der B\u00e4ume sind erf\u00fcllt (E. 4.3.3). Aufgrund des festgestellten Sicherheitsrisikos sind die B\u00e4ume unabh\u00e4ngig von einer allf\u00e4lligen Schutzw\u00fcrdigkeit zu f\u00e4llen. Im \u00dcbrigen ergeben sich keine konkreten Anhaltspunkte f\u00fcr die Schutzw\u00fcrdigkeit der B\u00e4ume (E. 5.2). Angesichts der geplanten Neu\u00fcberbauung macht es vorliegend Sinn, die Konkretisierung der Ersatzpflanzung auf den baurechtlichen Entscheid zu vertagen. Bei diesem Vorgehen ist dem Baumschutz im baurechtlichen Verfahren geh\u00f6rig Rechnung zu tragen, und es ist sp\u00e4testens in der Stammbaubewilligung dar\u00fcber zu befinden (E. 6.3). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:44:58", "Checksum": "48e8bebe2f59485e3b767755461c6b80"}