{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "26.10.2016", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2016-00408_26-10-2016.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=216661&W10_KEY=4467076&nTrefferzeile=45&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "4da44c86932dc2661f601c08be3bc146"}, "Num": [" VB.2016.00408"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 16..2.26.1  VB.2016.00408"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 16..2.26.1  VB.2016.00408"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 16..2.26.1  VB.2016.00408"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Sozialhilfe | Sozialhilfe: K\u00fcrzung des Grundbetrags aufgrund nicht befolgter Weisung [Die Sozialbeh\u00f6rde hat dem Beschwerdef\u00fchrer den Grundbedarf bereits um 15 % f\u00fcr die Dauer von einem Jahr gek\u00fcrzt. Vorliegend geht es um die Weiterf\u00fchrung dieser Leistungsk\u00fcrzung.] Im Entscheid betreffend die Weiterf\u00fchrung der Leistungsk\u00fcrzung verwies die Stellenleitung ausdr\u00fccklich auf die dem Beschwerdef\u00fchrer erteilte Weisung, wonach dieser den Miteigentumsanteil an dem im Ausland gelegenen Grundst\u00fcck zu verkaufen habe. Damit erneuerte sie diese Weisung bzw. best\u00e4tigte zumindest ihren Willen, an dieser Weisung festzuhalten und auf deren Erf\u00fcllung weiterhin zu beharren. Es ist deshalb von einem anfechtbaren Zwischenentscheid auszugehen. Der Beschwerdef\u00fchrer ist deshalb grunds\u00e4tzlich berechtigt, die ihm erteilte Weisung erneut \u00fcberpr\u00fcfen zu lassen (E. 1.3). Der Grundsatz der Selbsthilfe als Teil des Subsidiarit\u00e4tsprinzips verpflichtet die hilfesuchende Person, alles Zumutbare zu unternehmen, um eine Notlage aus eigenen Kr\u00e4ften abzuwenden oder zu beheben (E. 2.1). Hilfesuchende haben insbesondere keinen Anspruch auf die Erhaltung von Grundeigentum. Dabei ist im Ausland gelegenes Grundeigentum grunds\u00e4tzlich gleich zu behandeln wie in der Schweiz gelegenes Grundeigentum (E. 2.2). Die erteilte Weisung erweist sich als rechtm\u00e4ssig (E. 4.1). Der Beschwerdef\u00fchrer kam der Weisung, seinen Miteigentumsanteil an der Liegenschaft zu verkaufen, nicht nach (E. 4.2). Die Weiterf\u00fchrung der Leistungsk\u00fcrzung von 15 % w\u00e4hrend einer Dauer von elf Monaten ist verh\u00e4ltnism\u00e4ssig (E. 4.3). Abweisung der Beschwerde."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:44:42", "Checksum": "0e99d2747ac911a4ce19e3c85544dd42"}