{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "01.11.2016", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2016-00434_01-11-2016.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=216676&W10_KEY=4467076&nTrefferzeile=32&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "6ebe1ea597a8f0b9c62032b9dd3cfa5a"}, "Num": [" VB.2016.00434"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 16..2.01.1  VB.2016.00434"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 16..2.01.1  VB.2016.00434"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 16..2.01.1  VB.2016.00434"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Sozialhilfe | Sozialhilfe: Teilnahme an der Basisbesch\u00e4ftigung trotz Teilzeitstelle. Der Beschwerdef\u00fchrer wehrte sich gegen die Auflage, an der Basisbesch\u00e4ftigung teilzunehmen, da er diese nicht neben seiner 50 %-Stelle absolvieren k\u00f6nne. Die Vorinstanz erwog, der Lohn, den der Beschwerdef\u00fchrer an dieser Stelle erziele, liege tiefer als die vergleichsweise heranzuziehenden L\u00f6hne gem\u00e4ss GAV und sei damit nicht branchen\u00fcblich, weshalb diese Anstellungsbedingungen nicht akzeptiert werden k\u00f6nnten, zumal sie einer Abl\u00f6sung von der Sozialhilfe entgegenst\u00fcnden. Demzufolge habe der Beschwerdef\u00fchrer an der Basisbesch\u00e4ftigung teilzunehmen. Dem Beschwerdef\u00fchrer ist es neben einer 50 %-T\u00e4tigkeit zudem durchaus zumutbar, die Basisbesch\u00e4ftigung zu absolvieren. Er machte auch nicht geltend, dass er seinen Arbeitgeber um eine Koordination seiner Arbeitszeiten zur Erm\u00f6glichung der Teilnahme an der Basisbesch\u00e4ftigung ersucht habe. Seine Situation stellt keine Ausnahmesituation dar, welche einen Verzicht auf Teilnahme an der Basisbesch\u00e4ftigung rechtfertigen w\u00fcrde. Grundlagen zu Auflagen und Weisungen (E. 2.3). Basisbesch\u00e4ftigung in der Stadt Z\u00fcrich (E. 2.4). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:44:47", "Checksum": "da38f34e21880a7cb1b36d926cd1a36c"}