{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2016-09-15", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2016-00436_2016-09-15.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=216673&W10_KEY=13823239&nTrefferzeile=10&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "2f1c48909430694545fbed028c3757dd"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2016.00436"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 15.09.2016  VB.2016.00436"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 15.09.2016  VB.2016.00436"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 15.09.2016  VB.2016.00436"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Submission | Unzul\u00e4ssiger Zusammenzug zweier Leistungsverzeichnisse (\"BKP 211 Baumeisterarbeiten, Werkleitungen\" und \"BKP 212.3 Elemente aus vorfabriziertem Mauerwerk\") im Submissionsverfahren? W\u00fcrden die Baumeisterarbeiten (BKP 211) separat vergeben, h\u00e4tte die Beschwerdef\u00fchrerin mit ihrem diesbez\u00fcglich tiefsten Angebot eine realistische Chance auf den Zuschlag, weshalb ihre Legitimation zu bejahen ist (E. 2). In der Publikation der Submission war nur \"BKP 211 Baumeisterarbeiten, Werkleitungen\" als Beschaffungsobjekt aufgef\u00fchrt. Die Ausschreibungsunterlagen enthielten jedoch beide Leistungsverzeichnisse und verlangten auch eindeutig, dass beide einzureichen waren; entsprechend sind beide als Bestandteil der Offerte zu qualifizieren (E. 3.1 f.). Die Beschwerdef\u00fchrerin selbst hat dies offensichtlich so verstanden, da sie ein Gesamtangebot eingereicht hat (E. 3.3). Eine Nachbesserung der Offerte der Zuschlagsempfngerin liegt nicht vor (E. 3.4). Durch ihre Gestaltung der Ausschreibungsunterlagen hat die Vergabebeh\u00f6rde zwar das Transparenzgebot beeintr\u00e4chtigt, dies hatte aber f\u00fcr die Beschwerdef\u00fchrerin keinen Nachteil zur Folge und ist daher einzig im Hinblick auf die Kostenfolgen zu ber\u00fccksichtigen (E. 3.5). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 01:45:55", "Checksum": "52eebe2e214089612e359644db371b57"}