{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2016-10-26", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2016-00445_2016-10-26.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=216659&W10_KEY=13823237&nTrefferzeile=72&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "3f1b2beaf7f99724653917fbb922e4be"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2016.00445"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 26.10.2016  VB.2016.00445"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 26.10.2016  VB.2016.00445"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 26.10.2016  VB.2016.00445"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Widerruf der Niederlassungsbewilligung | [Zul\u00e4ssigkeit und Zumutbarkeit des Widerrufs der Niederlassungsbewilligung eines u.a. wegen Raubs straff\u00e4llig gewordenen Ausl\u00e4nders aus dem Kosovo, der unter einer chronifizierten paranoiden Schizophrenie leidet.] Mit der Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten liegt offensichtlich Widerrufsgrund vor (E. 2.2). Das durch das Strafmass bereits indizierte erhebliche migrationsrechtliche Verschulden (E. 4.1) wird durch die Deliktsart (Raub, Gewaltdelikt) noch erschwert (E. 4.2). Unter Ber\u00fccksichtigung der verschuldensmindernden Umst\u00e4nde (E. 4.2.3, Alter und nicht auszuschliessende Unzurechungsf\u00e4higkeit zum Tatzeitpunkt, Frequenz der Delikte) ist das Verschulden im oberen Bereich anzusetzen (E. 4.3).  Der Beschwerdef\u00fchrer ist im Alter von vier Jahren in die Schweiz eingereist und lebt seit \u00fcber 29 Jahren hier (E. 5.2). Das Risiko, dass der Beschwerdef\u00fchrer bei seiner R\u00fcckkehr in den Kosovo aufgrund der chronifizierten paranoiden Schizophrenie Suizid begehen k\u00f6nnte, weil er aus finanziellen Gr\u00fcnden nicht oder nicht rechtzeitig ad\u00e4quate medizinische Hilfe erhalten w\u00fcrde oder weil ihm die umfassende Betreuung durch seine Familie fehlen w\u00fcrde (E. 5.3), l\u00e4sst sich aufgrund der Aktenlage nicht abschliessend beurteilen. Der Sachverhalt erweist sich als ungen\u00fcgend erstellt, weshalb die angefochtene Verf\u00fcgung aufzuheben und die Sache zur neuen Beurteilung an die Vorinstanz zur\u00fcckzuweisen ist (E. 5.4). Teilweise Gutheissung und R\u00fcckweisung zum neuen Entscheid."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 01:46:11", "Checksum": "9961be902506e133c8ac2fc305186941"}