{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "05.04.2017", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2016-00466_05-04-2017.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=217108&W10_KEY=4467073&nTrefferzeile=94&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "9446266c993ba6b93787a2241d8c410c"}, "Num": [" VB.2016.00466"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 17..2.05.0  VB.2016.00466"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 17..2.05.0  VB.2016.00466"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 17..2.05.0  VB.2016.00466"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Waffenerwerbsschein | Waffenerwerbsschein Nichteintreten auf Sistierungsantrag, Ausstandsgesuch und Antrag betr. Rechtsverz\u00f6gerung (E. 1.2, 1.4 und 1.5). Abweisung des Gesuchs um UP/URB (E. 1.3). Rechtsgrundlagen f\u00fcr die Erteilung eines Waffenerwerbsscheins (E. 2). Insbesondere wird kein Waffenerwerbsschein erteilt, wenn eine erhebliche Wahrscheinlichkeit f\u00fcr Selbst- oder Drittgef\u00e4hrdung durch den Gebrauch der Waffe besteht. Bei dieser Beurteilung verf\u00fcgen die Beh\u00f6rden \u00fcber einen grossen Ermessensspielraum (E. 2.4). Soweit die Vorinstanz das rechtliche Geh\u00f6r des Beschwerdef\u00fchrers verletzte, k\u00f6nnen diese Geh\u00f6rsverletzungen im Beschwerdeverfahren geheilt werden (E. 3). Der Beschwerdef\u00fchrer weist nur einen Strafregistereintrag auf. Allerdings wurde er gegen\u00fcber einem Journalisten handgreiflich und wollte diesen im Namen des Volkes verhaften. Ausserdem wurden gegen den Beschwerdef\u00fchrer mehrere Strafuntersuchungen eingeleitet, u.a. wegen Verstosses gegen das Waffengesetz. Sodann hortete er in seinem B\u00fcro umfangreiches milit\u00e4risches Material und beklebte seine Schrankt\u00fcren mit Durchhalteparolen in Kriegsrhetorik. Damit besteht mehr als nur ein vager Verdacht auf Drittgef\u00e4hrdung, weshalb kein Waffenerwerbsschein erteilt werden kann (E. 4).  Abweisung der Beschwerde, soweit Eintreten."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 20:59:11", "Checksum": "2e1c7612b25d139f48c02b29a8dd6191"}