{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2016-11-17", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2016-00477_2016-11-17.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=216721&W10_KEY=13823237&nTrefferzeile=32&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "6dc554668880735c42d94b1f09ad9ee9"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2016.00477"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 17.11.2016  VB.2016.00477"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 17.11.2016  VB.2016.00477"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 17.11.2016  VB.2016.00477"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Submission | Bewertung der Zuschlagskriterien im Vergabeverfahren. Bei der Beurteilung der Offerten verf\u00fcgt die Vergabebeh\u00f6rde \u00fcber einen erheblichen Beurteilungsspielraum, sie hat jedoch die Gebote der Transparenz und der Gleichbehandlung der Anbietenden zu beachten. Diese verlangen nach der Praxis des Verwaltungsgerichts, dass die Bewertung der Angebote gem\u00e4ss einem generell-abstrakten Schema vorgenommen wird, welches den bekanntgegebenen Zuschlagskriterien entspricht, die Kriterien der Punkteverteilung im Einzelnen umfassend und nachvollziehbar regelt sowie auf alle Angebote gleich angewandt wird (E. 4.2). Vorliegend ist die Beurteilung nicht in allen Teilen nachvollziehbar und vermag dem Gleichbehandlungsgebot nicht  Gen\u00fcge zu tun. Die Vergabebeh\u00f6rde hat den ihr bei der Bewerbung zustehnenden Ermessensspielraum \u00fcberschritten. (E. 4.3 f.). In der Regel erteilt das Verwaltungsgericht den Zuschlag nicht selbst, sondern weist die Sache mit einer entsprechenden Anordnung an die Vergabestelle zur\u00fcck. Mit Blick auf die geltend gemachte Dringlichkeit und die eindeutige Sachlage rechtfertigt es sich jedoch vorliegend, den Zuschlag ohne Weiterungen der Beschwerdef\u00fchrerin zu erteilen (E. 4.6). Gutheissung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 01:46:59", "Checksum": "3fbf665a36e5c519e11f16ddc985aeff"}