{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2016-12-21", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2016-00512_2016-12-21.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=216834&W10_KEY=13823236&nTrefferzeile=72&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "df2e44d3a5aab947ed9ec3bb43ccc35c"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2016.00512"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 21.12.2016  VB.2016.00512"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 21.12.2016  VB.2016.00512"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 21.12.2016  VB.2016.00512"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Niederlassungsbewilligung | Widerruf der Niederlassungsbewilligung eines seit \u00fcber 29 Jahren in der Schweiz lebenden Ausl\u00e4nders Der Widerrufsgrund ist mit der Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten gesetzt (E. 2).  Das Strafmass indiziert ein mittleres migrationsrechtliches Verschulden (E. 4.1). Der Beschwerdef\u00fchrer ist seit seinem 19. Lebensjahr 22 Mal strafrechtlich zu insgesamt \u00fcber vier Jahren und drei Monaten Freiheitssstrafe verurteilt worden. Die zahlreichen von ihm begangenen Straftaten und insbesondere die Gewaltdelikte lassen auf ein erhebliches Verschulden schliessen (E. 4.2). Es besteht damit ein gewichtiges \u00f6ffentliches Interesse an der Wegweisung des Beschwerdef\u00fchrers (E. 4.3).  Der heute 36 Jahre alte Beschwerdef\u00fchrer lebt seit \u00fcber 29 Jahren in der Schweiz. Trotz der langen Anwesenheit kann weder in sozialer (Straff\u00e4lligkeit; Berscherdef\u00fchrer verf\u00fcgt kaum \u00fcber nennenswerte Beziehungen in der Schweiz) noch in wirtschaftlicher Hinsicht (massive Sozialhilfeabh\u00e4ngigkeit, Schulden und Arbeitslosigkeit) die Rede sein (E. 5.2). Dem kinderlosen und unverheirateten Beschwerdef\u00fchrer ist es zumutbar sich in seiner Heimat eine neue Existenz aufzubauen, nachdem er s\u00e4mtliche ihm hier gebotenen Chancen unbenutzt liess (E. 5.3). Auch die gesundheitlichen Probleme des Beschwerdef\u00fchrers verm\u00f6gen keine Unzumutbarkeit des Wegweisungsvollzugs zu begr\u00fcnden (E. 5.5). Abweisung der Beschwerde."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 01:47:51", "Checksum": "a2ed83e1183b37c1b52b49eb8fb96ab8"}