{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2016-12-19", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2016-00518_2016-12-19.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=216836&W10_KEY=13823236&nTrefferzeile=86&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "59ef4812b815239a603147fe526692a2"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2016.00518"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 19.12.2016  VB.2016.00518"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 19.12.2016  VB.2016.00518"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 19.12.2016  VB.2016.00518"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Einb\u00fcrgerung | [Einb\u00fcrgerung, Anforderungen an die Integration bei Personen mit nach der Einreise in die Schweiz eingetretenen geistigen und k\u00f6rperlichen Beeintr\u00e4chtigungen] Wird eine Person wegen ihrer geistigen oder k\u00f6rperlichen Behinderung nicht eingeb\u00fcrgert, liegt ein Verstoss gegen das Diskriminierungsverbot vor. Entsprechend ist nach \u00a7 22a Abs. 1 B\u00fcV k\u00f6rperlichen oder geistigen Beeintr\u00e4chtigungen im Einb\u00fcrgerungsverfahrens Rechnung zu tragen (E. 2.6). War die einb\u00fcrgerungswillige Person vor Eintritt der geistigen oder k\u00f6rperlichen Schw\u00e4che nicht integriert und ist auch wenig wahrscheinlich, dass sie sich noch integriert h\u00e4tte, ist die geistige oder k\u00f6rperliche Schw\u00e4che f\u00fcr die Nichteinb\u00fcrgerung nicht kausal und liegt keine Diskriminierung vor. Die Beschwerdef\u00fchrerin konnte nicht glaubhaft machen, dass sie vor Eintritt der geltend gemachten Krankheit hinreichend integriert war; es mutet auch wenig wahrscheinlich an, dass ihr dies ohne Krankheit noch gelungen w\u00e4re (E. 3.3). Abweisung UP/URB wegen Aussichtslosigkeit (E. 4.2). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 23:36:22", "Checksum": "a5d366e1a4c6dceac773e7d3c7c556b6"}