{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "27.10.2016", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2016-00527_27-10-2016.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=216667&W10_KEY=4467076&nTrefferzeile=39&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "af68570dd35f0bff4e24a10a782ee817"}, "Num": [" VB.2016.00527"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 16..2.27.1  VB.2016.00527"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 16..2.27.1  VB.2016.00527"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 16..2.27.1  VB.2016.00527"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Submission | Auslegung einer Offerte im Submissionsverfahren. Auf dem Deckblatt der Offerte der Mitbeteiligten ist ein h\u00f6herer Angebotspreis aufgef\u00fchrt als auf dem Preisblatt und in der zusammenfassenden Offertangabe. Bei dieser Konstellation stellt sich nicht die Frage nach der Zul\u00e4ssigkeit einer Angebotskorrektur, sondern nach der Auslegung der Offerte (E. 4.1). Eine nicht von vornherein klare Vertragsofferte bedarf der Auslegung; der wirkliche Wille der Mitbeteiligten ist zu eruieren (E. 4.2). Der in zwei Dokumenten (Preisblatt; zusammenfassende Offertangabe) angegebene tiefere Betrag entspricht der Summe der vorg\u00e4ngig angef\u00fchrten Teilbetr\u00e4ge. Zudem wurden die beiden Dokumente zeitlich nach dem Deckblatt erstellt, was darauf schliessen l\u00e4sst, dass sie den tats\u00e4chlichen Offertwillen zum Ausdruck bringen. Die Vorinstanz hat das Angebot der Mitbeteiligten zu Recht dahin gehend verstanden, dass diese eine Offerte \u00fcber den tieferen Preis einreichen wollte und eingereicht hat (E. 4.3). Anhaltspunkte f\u00fcr eine Absprache oder ein anderes unzul\u00e4ssiges Verhalten sind nicht ersichtlich (E. 4.4). Die Mitbeteiligte hat das Verfahren durch die Angabe der unterschiedlichen Offertpreise verursacht, weshalb es sich rechtfertigt, ihr die Gerichtskosten aufzuerlegen, und sie die Beschwerdef\u00fchrerin f\u00fcr das Beschwerdeverfahren zu entsch\u00e4digen hat (E. 5). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:44:45", "Checksum": "aad5b4693148182544987eaecc1b75ce"}