{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "08.06.2017", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2016-00552_08-06-2017.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=217263&W10_KEY=4467073&nTrefferzeile=21&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "93fbc184db1e38f599cae545f1b4941b"}, "Num": [" VB.2016.00552"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 17..2.08.0  VB.2016.00552"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 17..2.08.0  VB.2016.00552"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 17..2.08.0  VB.2016.00552"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung | Neubau eines Wohngeb\u00e4udes: Einordnung; Schattenwurf; \u00dcberpr\u00fcfung einer Pflanzendienstbarkeit im Baubewilligungsverfahren Allein gest\u00fctzt auf \u00a7 238 PBG kann ein Verzicht auf die Realisierung des auf dem betreffenden Grundst\u00fcck zul\u00e4ssigen Volumens nur aufgrund ausserordentlicher Umst\u00e4nde durchgesetzt werden. Sind die Voraussetzungen daf\u00fcr nicht gegeben, so wird verlangt, dass ein Geb\u00e4ude, das sich durch sein Volumen aus seiner baulichen Umgebung heraushebt, diesem Spannungsverh\u00e4ltnis in geeigneter Weise Rechnung tr\u00e4gt. Diese Rechtsprechung gilt unabh\u00e4ngig davon, ob aufgrund der R\u00fcge mangelhafter Einordnung eine (auflageweise) Reduktion des Geb\u00e4udevolumens oder eine Verweigerung der Baubewilligung (weil die auflageweise Behebung nicht m\u00f6glich ist) beantragt wird (E. 4.2). Eine rechtsverletzende Beurteilung der Einordnung liegt nicht vor (E. 4.5). Geb\u00e4ude, welche die Abstandsvorschriften und weiteren Baubegrenzungsnormen einhalten, k\u00f6nnen durch Lichtentzug oder Schattenwurf zum vornherein nicht dergestalt auf Nachbargrundst\u00fccke einwirken, dass ihre Erstellung gest\u00fctzt auf die allgemeinen Immissionsbestimmungen verhindert werden k\u00f6nnte (E. 5.2). Privatrechtliche Institute sind im Baubewilligungsverfahren nur dann zu pr\u00fcfen, wenn sie baupolizeilich relevant sind. Die Pflanzendienstbarkeit ist vorliegend nicht baurechtlich relevant, weil die Erteilung der Baubewilligung nicht von Ersatzpflanzungen abh\u00e4ngig ist (E. 6).  Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:46:16", "Checksum": "01152a415c4a90527afc1cb3102a4039"}