{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2017-02-09", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2016-00601_2017-02-09.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=216962&W10_KEY=13823236&nTrefferzeile=12&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "01b064b80b0ec9cdaecaa2a8aef12431"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2016.00601"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 09.02.2017  VB.2016.00601"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 09.02.2017  VB.2016.00601"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 09.02.2017  VB.2016.00601"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung und Ausnahmebewilligung | Baubewilligung und Ausnahmebewilligung (Pferdestall). [Streitgegenstand bilden  die Verweigerung der nachtr\u00e4glichen Bewilligung f\u00fcr die Erweiterung des Abstellplatzes samt der angeordneten Wiederherstellung des rechtm\u00e4ssigen Zustands und die Auflage betreffend die k\u00fcnftige Lagerung und Entsorgung von Pferdemist.] Der Betrieb ist trotz der bewilligten Vergr\u00f6sserung des Geb\u00e4udevolumens nicht auf zus\u00e4tzliche Fl\u00e4chen f\u00fcr das Abstellen von Fahrzeugen angewiesen. Das Baurekursgericht hat die Zonenwidrigkeit der Terrainver\u00e4nderung damit zu Recht best\u00e4tigt (E. 4.4.2). Vorliegend fehlt es sowohl an der positiven als auch an der negativen Standortgebundenheit im Sinn von Art. 24 RPG. F\u00fcr den Beschwerdef\u00fchrer ist es m\u00f6glich und zumutbar, sich zonenkonforme Parkfl\u00e4che und Lagerraum f\u00fcr Ger\u00e4tschaften im Ort zu beschaffen (E. 4.4.3). Die Voraussetzungen f\u00fcr den Vertrauensschutz sind nicht erf\u00fcllt. Der Beschwerdef\u00fchrer musste wissen, dass es f\u00fcr die Terrainver\u00e4nderung, die sich nicht in einer solchen ersch\u00f6pfte, sondern einer Vergr\u00f6sserung des Parkfeldes diente, die raumplanungsrechtliche Zustimmung der Baudirektion brauchte (E. 4.4.4). Der Wiederherstellungsbefehl h\u00e4lt einer Rechtskontrolle stand. Die Erweiterung des Abstellplatzes um gut 60 m2 stellt eine erhebliche Abweichung vom rechtm\u00e4ssigen Zustand dar. Die Baubewilligung h\u00e4lt sodann fest, dass die Umgebungsgestaltung sowie die Terrainver\u00e4nderungen im Bereich des Abstellplatzes mit dem Ressort Bau und Planung neu zu konzipieren seien. Diese Anordnung bedingt nicht zwingend die vollst\u00e4ndige Wiederherstellung des urspr\u00fcnglichen Terrainverlaufs. Ob der Schopf verschoben werden und eine St\u00fctzmauer erstellt werden m\u00fcssten, sei im fortzusetzenden Baubewilligungsverfahren erst noch zu kl\u00e4ren. Unter diesen Umst\u00e4nden wiegen die der Wiederherstellung entgegenstehenden privaten Interessen des Beschwerdef\u00fchrers eher leicht. Schliesslich muss sich der Beschwerdef\u00fchrer b\u00f6sgl\u00e4ubiges Handeln vorwerfen lassen (E. 4.5.3). Bei der Anordnungbetreffend Mistlager handelt es sich um einen Bewilligungsvorbehalt. Sie enth\u00e4lt nicht eine inhaltliche Einschr\u00e4nkung der Baubewilligung, sondern stellt fest, dass dieselbe in einem Nebenpunkt, n\u00e4mlich mit Bezug auf die Entsorgung des Pferdemists, noch erg\u00e4nzt werden muss (E. 5.3.2).\r\rAbweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 01:49:02", "Checksum": "ef0adfc40d492e921e097fd8b42edd33"}