{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2017-07-13", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2016-00611_2017-07-13.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=217362&W10_KEY=13823232&nTrefferzeile=90&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "653ce14faa9bf3ca984ee0ed3ba56a31"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2016.00611"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 13.07.2017  VB.2016.00611"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 13.07.2017  VB.2016.00611"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 13.07.2017  VB.2016.00611"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Fremdplatzierungskosten | Fremdplatzierungskosten [In Gutheissung des Rekurses verpflichtete die Vorinstanz die Beschwerdef\u00fchrerin, die Kosten f\u00fcr die Fremdplatzierung der Beschwerdegegnerin zu \u00fcbernehmen.] Im vorliegenden Fall war bereits zu Beginn der Fremdplatzierung von deren Dauerhaftigkeit auszugehen. Da die Eltern der Beschwerdegegnerin keinen gemeinsamen zivilrechtlichen Wohnsitz hatten, befand sich der Unterst\u00fctzungswohnsitz der Beschwerdegegnerin gem\u00e4ss Art. 7 Abs. 2 ZUG am Wohnsitz ihrer Mutter. Aufgrund der Akten kann nicht abschliessend beurteilt werden, ob die Mutter der Beschwerdegegnerin zum Zeitpunkt der Fremdplatzierung ihren Unterst\u00fctzungswohnsitz in A tats\u00e4chlich aufgegeben hat. Selbst wenn aber unmittelbar vor der Fremdplatzierung kein gemeinsamer Unterst\u00fctzungswohnsitz der Beschwerdegegnerin und deren Mutter existiert h\u00e4tte, w\u00e4re der Unterst\u00fctzungswohnsitz der Beschwerdegegnerin gem\u00e4ss Art. 7 Abs. 3 lit. d ZUG in A (E. 4.2). Umplatzierungen der Beschwerdegegnerin und Wohnsitzwechsel der Eltern \u00e4ndern an dieser Zust\u00e4ndigkeitsordnung nichts (E. 4.3). A bleibt jedoch nur solange Unterst\u00fctzungswohnsitz der Beschwerdegegnerin, als diese von ihren Eltern getrennt lebt. Aus den aktenkundigen Informationen geht nicht in gen\u00fcgender Weise hervor, ob und gegebenenfalls seit wann die Beschwerdegegnerin wieder mit ihrer Mutter an deren Wohnsitz zusammenlebt (E. 4.5).   Teilweise Gutheissung und R\u00fcckweisung. Gew\u00e4hrung UP/URB."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 23:34:44", "Checksum": "8f529a1f81398fc5f8b6d290c278a0f6"}