{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2017-05-04", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2016-00615_2017-05-04.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=217174&W10_KEY=13823234&nTrefferzeile=82&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "3ce14230da8b2d3b5bfb46b9c2504f6b"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2016.00615"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 04.05.2017  VB.2016.00615"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 04.05.2017  VB.2016.00615"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 04.05.2017  VB.2016.00615"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Submission | Submission. Bewertung der Angebote. Es kann offenbleiben, ob auf den erst in der Replik gestellten Antrag, das Angebot der Mitbeteiligten aus dem Submissionsverfahren auszuschliessen, einzutreten ist (E. 2.2). Das Verfahren vor Verwaltungsgericht kennt das Institut der Anschlussbeschwerde nicht (E. 2.3). Die Preisbewertung muss der Gewichtung des Preiskriteriums Rechnung tragen, damit das im Voraus bekannt gegebene Gewicht tats\u00e4chlich zum Tragen kommt. Welche Bandbreite bei den Angebotspreisen realistischerweise erwartet werden kann, ist von der infrage stehenden Beschaffung abh\u00e4ngig. Wird die Bandbreite erst nach dem Vorliegen der Angebote festgelegt, k\u00f6nnen auch die tats\u00e4chlich offerierten Preise als Anhaltspunkte ber\u00fccksichtigt werden. Je ungew\u00f6hnlicher die Preisspanne ist, desto h\u00f6her sind die Anforderungen an deren Begr\u00fcndung durch die Vergabebeh\u00f6rde. Vorliegend hat diese ihren Ermessensspielraum \u00fcberschritten und dem Preiskriterium zu wenig Gewicht beigemessen (E. 4.2 f.). Besteht zwischen einem Anbieter und der angegebenen Referenzperson oder -firma eine n\u00e4here Verbindung, so ist die Referenz zwar nicht a priori unbeachtlich. Indessen rechtfertigen Referenzen, welche in keiner Weise unabh\u00e4ngig sind, einen erheblichen Punkteabzug beim fraglichen Kriterium (E. 5.3). Erf\u00fcllen Referenzen die Anforderungen nicht, liegt kein kleiner, rein formeller Mangel vor, welcher ohne Weiteres nachtr\u00e4glich behoben werden darf. Es steht im Widerspruch zum Gebot der Gleichbehandlung der Anbieter, dass der Mitbeteiligten Gelegenheit gegeben wurde, ihr Angebot mit einer neuen Referenz aufzubessern (E. 5.5.2 f.). Das Zuschlagskriterium \"Leistungsf\u00e4higkeit und Organisation, Unterkriterium Interventionszeit\" wurde ohne plausiblen Grund so ausgestaltet, dass es sich signifikant zum Nachteil des Beschwerdef\u00fchrers auswirkte, was das Gleichbehandlungs- und das Transparenzgebot verletzt (E. 6.3). Gutheissung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 01:50:57", "Checksum": "310c968058c88077e54015e62f4131b2"}