{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "03.05.2017", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2016-00631_03-05-2017.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=217165&W10_KEY=4467073&nTrefferzeile=64&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "52d6e2548df85f657ba68dd630c6ec7d"}, "Num": [" VB.2016.00631"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 17..2.03.0  VB.2016.00631"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 17..2.03.0  VB.2016.00631"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 17..2.03.0  VB.2016.00631"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "\u00dcbernahme der Sonderschulungskosten | [Sonderschulungskosten] Entschliessen sich die Eltern, ihr Kind an einer Privatschule unterrichten zu lassen, verzichten sie damit auf den an der \u00f6ffentlichen Schule angebotenen unentgeltlichen Unterricht; es steht ihnen bzw. dem Kind aber frei, an die \u00f6ffentliche Schule zur\u00fcckzukehren. Die Schulbeh\u00f6rden haben daher auch bei aktuell privat unterrichteten Kindern allenfalls abzukl\u00e4ren, ob sonderp\u00e4dagogische Massnahmen und gegebenenfalls welche f\u00fcr eine R\u00fcckkehr an die Volksschule erforderlich sind bzw. ob inzwischen eine Sonderschulung erforderlich wurde, und (auch) einem Kind mit besonderen p\u00e4dagogischen Bed\u00fcrfnissen innert angemessener Frist ein gen\u00fcgendes Bildungsangebot zu unterbreiten (E. 5.1). Vorliegend hat die Kreisschulpflege eine Abkl\u00e4rung der besonderen p\u00e4dagogischen Bed\u00fcrfnisse des Kindes der Beschwerdef\u00fchrenden durch den schulpsychologischen Dienst in unzul\u00e4ssiger Weise verweigert und damit faktisch eine R\u00fcckkehr des Kindes an die Volksschule innert angemessener Frist verunm\u00f6glicht; damit wurde der Besuch der Privatschule unerl\u00e4sslich, und die Beschwerdegegnerin hat die daraus entstehenden Kosten zu tragen, bis sie dem Kind - nach Vornahme der erforderlichen Abkl\u00e4rungen - ein angemessenes Bildungsangebot zur Verf\u00fcgung stellt (E. 5.2-6). Teilweise Gutheissung."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:46:01", "Checksum": "85801cbfbb0bb26be474f9814b3d3a20"}