{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2017-06-14", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2016-00661_2017-06-14.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=217285&W10_KEY=13823234&nTrefferzeile=34&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "a02cdb29acf555fda0fd273fffb2bb93"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2016.00661"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 14.06.2017  VB.2016.00661"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 14.06.2017  VB.2016.00661"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 14.06.2017  VB.2016.00661"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "fristlose Entlassung | [fristlose Entlassung nach ordentlicher K\u00fcndigung und Freistellung] Die Beschwerdegegnerin hat nicht nur Arbeitszeit f\u00fcr einen Weiterbildungstag erfasst, welche sie nicht geleistet hatte, sondern auch versucht, dieses Fehlverhalten nachtr\u00e4glich zu vertuschen. Als Teamleiterin hatte sie F\u00fchrungs- und Vorbildfunktion, weshalb von ihr in gesteigertem Mass ein pflichtgem\u00e4sses Verhalten erwartet werden durfte. Ihr Verhalten stellt daher grunds\u00e4tzlich einen zureichenden Grund f\u00fcr eine fristlose Entlassung dar (E. 4.3). Die Beschwerdef\u00fchrerin konnte die fristlose Entlassung aber nicht mehr auf diesen Grund st\u00fctzen, weil sich bereits vor Aussprechen der ordentlichen K\u00fcndigung der Verdacht aufdr\u00e4ngte, dass die Beschwerdegegnerin sich zum fraglichen Zeitpunkt nicht weitergebildet habe bzw. nicht f\u00fcr die Beschwerdef\u00fchrerin t\u00e4tig gewesen sei; dass sich dieser vorbestehende Verdacht w\u00e4hrend der ordentlichen K\u00fcndigungsfrist erh\u00e4rtete, f\u00fchrte nicht dazu, dass eine neue Abkl\u00e4rungsfrist ausgel\u00f6st worden w\u00e4re (E. 4.4). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 01:51:55", "Checksum": "e20f0dc72ea60fcf45f7bbc4fdf1355d"}