{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2017-03-22", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2016-00736_2017-03-22.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=217058&W10_KEY=13823235&nTrefferzeile=54&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "9af27605aaa2ff8a127e8151dfc90601"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2016.00736"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 22.03.2017  VB.2016.00736"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 22.03.2017  VB.2016.00736"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 22.03.2017  VB.2016.00736"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Aufenthaltsbewilligung/Niederlassungsbewilligung | Verweigerung der Niederlassungsbewilligung wegen Sozialhilfeabh\u00e4ngigkeit und R\u00fcckweisung hinsichtlich der beantragten Aufenthaltsbewilligung zur n\u00e4heren Kl\u00e4rung der famili\u00e4ren und wirtschaftlichen Situation. [Der Beschwerdef\u00fchrer machte sich zu Beginn seines hiesigen Aufenthalts wiederholt wegen leichteren, nicht qualifizierten Bet\u00e4ubungsmitteldelikten und damit in Zusammenhang stehenden Straftaten strafbar. Zudem musste er zusammen mit seiner (zweiten) Schweizer Ehefrau in erheblichem Mass von der Sozialhilfe unterst\u00fctzt werden. Nachdem sich die Eheleute Mitte 2014 nach \u00fcber f\u00fcnfj\u00e4hriger Ehe getrennt hatten, ersuchte er um die Niederlassungsbewilligung, welche ihm aber aufgrund seiner Straff\u00e4lligkeit und der F\u00fcrsorgeabh\u00e4ngigkeit der Familie verweigert wurde. Aus demselben Grund wurde ihm nun auch die Verl\u00e4ngerung der Aufenthaltsbewilligung verweigert. Die Eheleute haben gem\u00e4ss eigenen Angaben das eheliche Zusammenleben per Ende Oktober 2016 wieder aufgenommen.] Der Beschwerdef\u00fchrer hat zumindest bis zu seiner Trennung von seiner zweiten Ehefrau Mitte 2014 schuldhaft und in erheblichem Masse Sozialhilfe bezogen und seine Familienangeh\u00f6rigen nicht in gebotenem Masse finanziell unterst\u00fctzt. Auch danach hat er seine Familie nicht angemessen alimentiert. So konnte aufgrund seiner fehlenden finanziellen Leistungsf\u00e4higkeit kein den Bedarf der Familie vollst\u00e4ndig deckender Unterhalt festgesetzt werden und musste seine Familie zeitweise Alimentenbevorschussung beanspruchen. Die fehlende Leistungsf\u00e4higkeit des Beschwerdef\u00fchrers ist wiederum auch auf fr\u00fchere Vers\u00e4umnisse bei der Arbeitssuche und beim Spracherwerb sowie auf sein mangelhaftes Legalverhalten zur\u00fcckzuf\u00fchren, was seine Vermittelbarkeit auf den Arbeitsmarkt erschwert. Da eine vollst\u00e4ndige Abl\u00f6sung der ganzen Familie von der Sozialhilfe ungewiss ist, ist der Widerrufsgrund der Sozialhilfeabh\u00e4ngigkeit zu bejahen und dem Beschwerdef\u00fchrer die Erteilung der Niederlassungsbewilligung zu verweigern. Es kannoffenbleiben, ob auch die persistente fr\u00fchere Straff\u00e4lligkeit des Beschwerdef\u00fchrers einen Widerruf begr\u00fcnden k\u00f6nnte. \r\rAuch wenn dem Beschwerdef\u00fchrer damit die Niederlassungsbewilligung zu verweigern ist, kann beim derzeitigen Aktenstand nicht entschieden werden, ob dem Beschwerdef\u00fchrer zugleich auch die Aufenthaltsbewilligung zu widerrufen und dieser aus der Schweiz wegzuweisen ist. So haben sich die Verh\u00e4ltnisse durch die R\u00fcckkehr des Beschwerdef\u00fchrers in die eheliche Wohnung und zu seiner Ehefrau wesentlich ver\u00e4ndert und sind zun\u00e4chst die wirtschaftliche und famili\u00e4re Situation sowie die Aussichten der Familie, sich von der Sozialhilfe zu l\u00f6sen, zu untersuchen.\r \rAusganggem\u00e4ss h\u00e4lftige Kostenauflage und Nichtzusprechung einer Parteientsch\u00e4digung.\r\rBewilligung UP/URB und Rechtsmittelbelehrung bez\u00fcglich Teilentscheid respektive Zwischenentscheid.\r\rTeilweise Gutheissung und R\u00fcckweisung zur weiteren Untersuchung und zum Neuentscheid."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 01:49:52", "Checksum": "510ff0abf761304b284f423dc3642481"}