{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2017-03-23", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2016-00793_2017-03-23.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=217080&W10_KEY=13823235&nTrefferzeile=34&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "664681a074ad6c5c5eb262afdf6e69de"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2016.00793"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 23.03.2017  VB.2016.00793"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 23.03.2017  VB.2016.00793"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 23.03.2017  VB.2016.00793"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Submission | Nichtber\u00fccksichtigung durch Preisgericht bei Architekturwettbewerb im Pr\u00e4qualifikationsverfahren: Legitimation; Begr\u00fcndungspflicht; Kostenauflage nach Verursacherprinzip. Nach der Rechtsprechung ist das einzelne Mitglied einer Anbietergemeinschaft zur Beschwerde gegen einen Vergabeentscheid, welcher die Gemeinschaft als Ganze betrifft, wie insbesondere bei der Zulassung zum Angebot im selektiven Verfahren oder beim Zuschlag, nicht befugt. Vorliegend hat indessen lediglich eine von beiden Parteien des in der Ausschreibung geforderten Bewerberteams Beschwerde erhoben (E. 2.2). Der Entscheid \u00fcber die Auswahl der Teilnehmenden im Pr\u00e4qualifikationsverfahren bedarf wie alle anfechtbaren Vergabeentscheide einer Begr\u00fcndung. Das Vergaberecht setzt die Anforderungen an die Begr\u00fcndung zwar herab, indem es eine kurze bzw. summarische Begr\u00fcndung gen\u00fcgen l\u00e4sst. Vorliegend f\u00e4llt  ins Gewicht, dass eine grosse Anzahl Bewerbungen zu beurteilen waren und das Ausformulieren der Beurteilung der Eignung eines Teams in architektonischer und gestalterischer Hinsicht anspruchsvoll ist und bereits f\u00fcr sich einen grossen Aufwand erfordert, weshalb keine vertiefte Begr\u00fcndung verlangt werden kann. Zumindest im Nachhinein m\u00fcssen aber die wesentlichen Gesichtspunkte bekanntgegeben werden, welche f\u00fcr den Entscheid ausschlaggebend waren. Die Begr\u00fcndung vermochte jedoch selbst diesen geringen Anforderungen nicht zu gen\u00fcgen. Dieser Verfahrensmangel rechtfertigt es nach dem Verursacherprinzip, die Verfahrenskosten der Beschwerdegegnerin aufzuerlegen (E. 4.2 f.). Nichteintreten."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 01:50:16", "Checksum": "b4219a0eda285f8e205b7877fe85ba7f"}