{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "04.05.2017", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2016-00799_04-05-2017.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=217184&W10_KEY=4467073&nTrefferzeile=50&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "24891c61f31fa3f36a19bda69a2f7b03"}, "Num": [" VB.2016.00799"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 17..2.04.0  VB.2016.00799"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 17..2.04.0  VB.2016.00799"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 17..2.04.0  VB.2016.00799"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Submission | Submission. Bewertung der Zuschlagskriterien. Gleichbehandlungs- und Transparenzgebot. Der Vergabebeh\u00f6rde steht bei der Festlegung der Zuschlagskriterien sowie beim Urteil dar\u00fcber, welches Angebot anhand der Zuschlagskriterien das wirtschaftlich g\u00fcnstigste sei, ein erheblicher Beurteilungsspielraum zu. In diesen greift das Verwaltungsgericht, dem keine \u00dcberpr\u00fcfung der Angemessenheit des Entscheids zusteht, nicht ein. Zu pr\u00fcfen ist dagegen eine allf\u00e4llige \u00dcberschreitung oder ein Missbrauch des Ermessens; ausserdem kann eine unrichtige oder ungen\u00fcgende Feststellung des Sachverhalts ger\u00fcgt werden (E. 3.1). Obwohl sich einige der ihr erteilten Noten als unhaltbar tief erweisen, vermag die Beschwerdef\u00fchrerin ihren Punkter\u00fcckstand auf die Mitbeteiligte nicht wettzumachen (E. 3.2.8). Die Vergabebeh\u00f6rde trifft grunds\u00e4tzlich keine Pflicht zur Bekanntgabe detaillierter Unterkriterien; entscheidend ist, dass f\u00fcr die Anbietenden erkennbar wird, welche Aspekte eines Angebots f\u00fcr dessen Bewertung wesentlich sind (E. 3.3). Der in \u00a7 38 Abs. 3 lit. d SubmV verankerte Anspruch auf rechtliches Geh\u00f6r wird nicht verletzt, wenn die ausf\u00fchrliche Begr\u00fcndung des Vergabeentscheids erst im Rahmen der Beschwerdeantwort erfolgt. Dies kann jedoch bei der Bemessung der Parteientsch\u00e4digung ber\u00fccksichtigt werden (E. 3.5). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:46:06", "Checksum": "4dc7b703fdda9e6e5f35c4a0c2d96ae6"}