{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2017-05-04", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2017-00008_2017-05-04.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=217180&W10_KEY=13823234&nTrefferzeile=77&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "1b95889ed734968681bd0c2453a14011"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2017.00008"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 04.05.2017  VB.2017.00008"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 04.05.2017  VB.2017.00008"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 04.05.2017  VB.2017.00008"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung | Neubau Terrassenmehrfamilienhaus mit Carport: Baureife/Erschliessung hinsichtl. Zufahrt; Auslegung Gestaltungsplanbestimmung betr. Carport. Untergeordnete technische Fragen k\u00f6nnen in einem separaten Bewilligungsverfahren sp\u00e4ter beurteilt werden. Eine sp\u00e4tere Pr\u00fcfung findet auch statt, wenn ein Projekt mittels Auflage verbessert werden muss. Vorliegend wird in der Baubewilligung unter Hinweis auf die Zufahrtsverh\u00e4ltnisse die Auflage statuiert, vor Baubeginn sei ein Bauinstallationsplan einzureichen und bewilligen zu lassen. Vor \u00dcberpr\u00fcfung der einzureichenden Pl\u00e4ne auf die Erf\u00fcllung der Anforderungen an eine hinreichende Erschliessung der Zufahrt w\u00e4hrend der Bauzeit sowie der Erteilung der entsprechenden Bewilligung kann die Baufreigabe daher nicht erfolgen. Damit ist die Sicherstellung einer hinreichenden Zufahrt gew\u00e4hrleistet, und es liegen keine baurechtlichen M\u00e4ngel vor (E. 4.3).  Strittig war, ob der geplante Carport, welcher sich gr\u00f6sstenteils innerhalb der Mantellinie f\u00fcr Hauptgeb\u00e4ude befindet, der Fl\u00e4chenbeschr\u00e4nkung f\u00fcr Besondere Geb\u00e4ude von Art. 7 Abs. 5 der Gestaltungsplanbestimmungen untersteht. Dem Wortlaut l\u00e4sst sich dies nicht entnehmen. Bei Art. 7 der Gestaltungsplanbestimmungen handelt es sich um kompetenzgem\u00e4ss erlassenes kommunales Recht, dessen Anwendung in erster Linie der kommunalen Bewilligungsbeh\u00f6rde obliegt und ihr einen Ermessensspielraum er\u00f6ffnet. Stellen sich bei der Anwendung kommunalen Rechts Auslegungsfragen, so ist deren Beantwortung durch die Baubeh\u00f6rde der Gemeinde dann zu sch\u00fctzen, wenn sie als vertretbar und nicht rechtsverletzend erscheint (E. 5.3). Es liegt vorliegend nahe, dass Carports den Baubereich f\u00fcr Hauptgeb\u00e4ude \u00fcberstellen d\u00fcrften, wo die Fl\u00e4chenbeschr\u00e4nkung f\u00fcr Besondere Geb\u00e4ude nicht gilt. Dass Geb\u00e4udeteile innerhalb der Mantellinie dieser Fl\u00e4chenbeschr\u00e4nkung unterstehen sollten, macht im Hinblick auf deren Abstandsprivilegierung auch keinen erkennbaren Sinn. Im \u00dcbrigen sind sowohl Besondere Geb\u00e4ude wie auchBesondere Geb\u00e4udeteile niedriger als die jeweiligen Hauptgeb\u00e4ude, weshalb auch keine entgegenstehenden Nachbarinteressen ersichtlich sind (E. 5.5).\r\rAbweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 01:51:02", "Checksum": "ababb9efa773942fbdad172de2295733"}