{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2017-10-05", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2017-00010_2017-10-05.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=217574&W10_KEY=13823231&nTrefferzeile=90&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "6ea8b500d872499289a2eb13bd047997"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2017.00010"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 05.10.2017  VB.2017.00010"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 05.10.2017  VB.2017.00010"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 05.10.2017  VB.2017.00010"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Kirchenglockengel\u00e4ut | Schallreduktion des n\u00e4chtlichen st\u00fcndlichen Kirchengel\u00e4uts. Ein- und Ausl\u00e4uten des Sonntags. Der angefochtene Beschluss verpflichtet die Kirchgemeinde, die Schallimmissionen durch das n\u00e4chtliche Kirchengel\u00e4ut um 10 dB(A) zu reduzieren; dem Begehren der Beschwerdef\u00fchrerschaft um eine weitere Reduktion wurde nicht stattgegeben. Massnahmen zur Einschr\u00e4nkung des Ein- und Ausl\u00e4utens des Sonntags wurden nicht verf\u00fcgt (E. 1). Ger\u00e4usche, welche den eigentlichen Zweck einer bestimmten Aktivit\u00e4t ausmachen, sollen grunds\u00e4tzlich nicht vollst\u00e4ndig untersagt werden. Die im Raum stehenden Interessen sind gegeneinander abzuw\u00e4gen und gegebenenfalls sind Beschr\u00e4nkungen der Schallimmissionen anzuordnen (E. 2.2). Es entspricht der st\u00e4ndigen Praxis der Z\u00fcrcher Beh\u00f6rden und ist nicht zu beanstanden, dass die L\u00e4rmmessungen bei gekipptem Fenster am Kopfende des Bettes vorgenommen wurden (E. 2.3.2). Beim streitbetroffenen Glockenspiel handelt es sich um eine sanierungsbed\u00fcrftige Anlage. Durch die veranlassten Schallreduktionsmassnahmen wird die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte erreicht. Dies ist bei Altanlagen grunds\u00e4tzlich gen\u00fcgend, es ist jedoch eine Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeitspr\u00fcfung vorzunehmen zur Bestimmung, ob weitergehende Massnahmen anzuordnen sind. Den lokalen Beh\u00f6rden steht in solchen F\u00e4llen, namentlich bei der Beurteilung von lokalen Traditionen, ein Handlungsspielraum zu (E. 2.3.3). Es ist nicht zu beanstanden, dass sie dem Interesse am traditionellen Wert des Kirchengel\u00e4uts den Vorrang gegen\u00fcber dem Interesse an einer noch weitergehenderen Schallreduktion einger\u00e4umt haben (E. 2.3.4). Das zweimal w\u00f6chentlich jeweils am Samstag- und am Sonntagabend stattfindende Ein- und Ausl\u00e4uten des Sonntags \u00fcberschreitet die Immissionsgrenzwerte, weshalb zu pr\u00fcfen ist, ob die Gemeinde Erleichterungen von der Sanierungspflicht gew\u00e4hren durfte oder Schallreduktionsmassnahmen h\u00e4tte anordnen m\u00fcssen (E. 2.3.5). Es ist nicht zu beanstanden, dass die Vorinstanzen das Ein- und Ausl\u00e4uten des Sonntagsals der Anwohnerschaft zumutbar und das Interesse am traditionellen Kirchengel\u00e4ut als \u00fcberwiegend beurteilt haben (E. 2.3.6).\r\rAbweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 23:34:11", "Checksum": "1ff2c6355ab9ee4026d2c18c5d6e07ad"}