{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2018-01-25", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2017-00021_2018-01-25.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=217894&W10_KEY=13823230&nTrefferzeile=33&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "afd6e577cb8222b82c2587afdcc6c588"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2017.00021"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 25.01.2018  VB.2017.00021"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 25.01.2018  VB.2017.00021"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 25.01.2018  VB.2017.00021"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Sozialhilfe | Sozialhilfe: \u00dcbernahme von Kostenbeteiligungen bei Franchise und Selbstbehalten aus der obligatorischen Krankenversicherung bei einem Verwahrten. Es stellte sich die Frage, wie der Grundbedarf f\u00fcr den Lebensunterhalt bei einem Verwahrten zu berechnen sei, weil ihn die Sozialbeh\u00f6rde seiner (ehemaligen) Wohnsitzgemeinde zur \u00dcbernahme von Franchisen und Selbstbehalten aus dem Sperr- oder Freikonto verpflichten wollte. Das Arbeitsentgelt eines Insassen einer Strafanstalt wird anteilsm\u00e4ssig auf das Sperr- und Freikonto aufgeteilt. Der Bestand des Freikontos h\u00e4ngt damit einerseits vom Arbeitsentgelt des Insassen, andererseits von seinem sparsamen Umgang mit den Mitteln f\u00fcr den pers\u00f6nlichen Bedarf ab. Die Verwendung der R\u00fccklagen ist gem\u00e4ss Art. 83 Abs. 2 StGB f\u00fcr die Zeit nach der Entlassung vorgesehen, weshalb deren Beanspruchung w\u00e4hrend des Vollzugs grunds\u00e4tzlich im Widerspruch zum Bundesrecht steht (E. 4.5). In st\u00e4ndiger Praxis des Verwaltungsgerichts wird denn auch die beantragte Geld\u00fcberweisung aus dem Sperrkonto abgelehnt, sofern sie nicht der Vorsorge f\u00fcr die Zeit nach der Entlassung dient (E. 4.7). Bed\u00fcrftigen Personen in station\u00e4ren Einrichtungen wird gem\u00e4ss den SKOS-Richtlinien eine Pauschale zur Deckung der nicht im Pensionsarrangement enthaltenen Ausgabepositionen gew\u00e4hrt. Bei der Spannweite der Pauschale von zwischen Fr. 255.- bis Fr. 510.- sind die besonderen Verh\u00e4ltnisse des Strafvollzugs zu ber\u00fccksichtigen (E. 5.1).Dabei ist von objektiven Kriterien auszugehen, und es sind die regelm\u00e4ssig im Vollzug anfallenden Kosten f\u00fcr TV-Miete, AHV etc. einzuberechnen, soweit sie sich mit Aufwandpositionen im Grundbedarf f\u00fcr den Lebensunterhalt vereinbaren lassen (E. 5.3-4). Ein unbeschr\u00e4nkter Eingriff in das Freikonto verbietet sich, da damit dessen Bestand auf Dauer gef\u00e4hrdet werden k\u00f6nnte, was sich nicht mit der Pflicht vereinbaren l\u00e4sst, dass auf dem Freikonto gen\u00fcgend Mittel zur Bezahlung der laufenden Verpflichtungen vorhanden sein m\u00fcssen. Die Mittel auf demFreikonto k\u00f6nnen jedoch nicht ins Unermessliche anwachsen, ohne je von der subsidi\u00e4r auszurichtenden Sozialhilfe beansprucht zu werden, weshalb die Wahrung eines Verm\u00f6gensfreibetrags von Fr. 4'000.- f\u00fcr eine Einzelperson gerechtfertigt scheint, mindestens soweit es um notwendige regelm\u00e4ssige Zahlungen geht. Betr\u00e4gt der Saldo nicht mehr als Fr. 4'000.-, sind die Franchisen und Selbstbehalte von der Sozialhilfe subsidi\u00e4r zu \u00fcbernehmen (E. 6.3).\r\rRechtliche Grundlagen \u00fcber die \u00dcbernahme von Kosten bei medizinischen Leistungen (E. 3). Rechtliche Grundlagen zur Beteiligung eines Verwahrten an den Kosten f\u00fcr Franchise und Selbstbehalte bzw. zur Feststellung seiner Bed\u00fcrftigkeit (E. 4). \r\rTeilweise Gutheissung. Im \u00dcbrigen Abweisung, soweit auf die Beschwerde eingetreten wird."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 01:56:48", "Checksum": "5570940a518cedbd7e4b302b17765fc8"}