{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "19.04.2017", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2017-00024_19-04-2017.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=217136&W10_KEY=4467073&nTrefferzeile=83&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "efd1adc985393098f34fb590c491e9f1"}, "Num": [" VB.2017.00024"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 17..2.19.0  VB.2017.00024"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 17..2.19.0  VB.2017.00024"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 17..2.19.0  VB.2017.00024"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Aufenthaltsbewilligung\r(Widerruf) | Widerruf der Aufenthaltsbewilligung Der im Alter von 7 Jahren eingereiste, heute 23-j\u00e4hrige Beschwerdef\u00fchrer wurde u.a. wegen Raubs und Angriffs mit einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten bestraft. Damit ist der Widerrufsgrund von Art. 62 lit. b AuG erf\u00fcllt. Der Widerruf erweist sich auch als verh\u00e4ltnism\u00e4ssig: Die vom Beschwerdef\u00fchrer angewandte Gewalt richtete sich gegen Unbekannte. In Mitt\u00e4terschaft mit seinen Kollegen schlug er aus dem \"Nichts\" heraus v\u00f6llig unberechenbar zu, weshalb sein Verschulden als schwer zu werten ist. Auch wenn sich der Beschwerdef\u00fchrer inzwischen erfolgreich von Alkohol und seinem fr\u00fcheren Kollegenkreis l\u00f6sen konnte, vermag dies das \u00f6ffentliche Interesse an seiner Wegweisung nicht zu relativieren. Dem Beschwerdef\u00fchrer, dessen Grosseltern im Kosovo leben und dessen Eltern dort ein Haus besitzen, ist die R\u00fcckkehr in sein Heimatland zuzumuten. Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 20:59:24", "Checksum": "d00dbc620d339a7b1993b4d5cf9829a6"}