{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2017-04-05", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2017-00025_2017-04-05.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=217101&W10_KEY=13823235&nTrefferzeile=24&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "635699d907995f9395d41c66a1184c36"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2017.00025"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 05.04.2017  VB.2017.00025"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 05.04.2017  VB.2017.00025"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 05.04.2017  VB.2017.00025"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "arbeitsmarktlichen Vorentscheid | [Der Beschwerdegegner lehnte das Gesuch der Arbeitgeberin des Beschwerdef\u00fchrers um Verl\u00e4ngerung von dessen Arbeitsbewilligung mit der Begr\u00fcndung ab, der Beschwerdef\u00fchrer habe ohne vorg\u00e4ngige Meldung einen Stellenwechsel vorgenommen, welcher \u2013 da selbstverschuldet \u2013 nicht bewilligt werden k\u00f6nne.] Der Beschwerdef\u00fchrer wurde im Januar 2015 zur unselbst\u00e4ndigen Erwerbst\u00e4tigkeit als Spezialit\u00e4tenkoch im Rahmen eines auf zw\u00f6lf Monate befristeten Kurzaufenthalts zugelassen. Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen Kurzaufenthaltsbewilligungen in der Regel f\u00fcr ein genau bestimmtes und befristetes Arbeitsverh\u00e4ltnis (gewissermassen projektbezogen) vergeben werden. Entsprechend ist die geografische und berufliche Mobilit\u00e4t von Personen mit Kurzaufenthaltsbewilligung (insbesondere Dienstleistungserbringern, Stagiaires, Praktikanten oder Au-pair-Angestellten) eingeschr\u00e4nkt und ihnen etwa ein Stellenwechsel nur ausnahmsweise aus wichtigen Gr\u00fcnden m\u00f6glich (E. 2.2). Der Aufenthalt des Beschwerdef\u00fchrers war jedoch bereits im Zeitpunkt des Gesuchs um erstmalige Zulassung zur Erwerbst\u00e4tigkeit offenkundig auf Dauer ausgerichtet. Statt dem Beschwerdef\u00fchrer systemwidrig eine Arbeitsbewilligung im Rahmen eines Kurzaufenthalts zu erteilen, h\u00e4tte der Beschwerdegegner das Gesuch seiner damaligen Arbeitgeberin daher zum Anlass f\u00fcr eine \u00dcberpr\u00fcfung nehmen m\u00fcssen, ob der Beschwerdef\u00fchrer die Zulassungsvoraussetzungen erf\u00fclle und zu Lasten eines Aufenthalterkontingents zur Erwerbst\u00e4tigkeit in der Schweiz zugelassen werden k\u00f6nne. So ist die Aufenthaltsbewilligung die ordentliche Bewilligungsart f\u00fcr Drittstaatsangeh\u00f6rige, welche nicht nur f\u00fcr einen vor\u00fcbergehenden Aufenthalt in die Schweiz gelangen, sondern hier \u2013 wie der Beschwerdef\u00fchrer \u2013 eine langfristige Erwerbst\u00e4tigkeit auszu\u00fcben beabsichtigen (E. 3.3).   Das Gesuch der neuen Arbeitgeberin des Beschwerdef\u00fchrers um Verl\u00e4ngerung seiner Arbeitsbewilligung h\u00e4tte demzufolge unabh\u00e4ngig von der Frage der Bewilligungsf\u00e4higkeit des Stellenwechselsnicht gutgeheissen werden k\u00f6nnen. Vielmehr h\u00e4tte dem Beschwerdef\u00fchrer \u00fcberhaupt nie eine solche Bewilligung erteilt werden d\u00fcrfen. Es geht insofern mit einer sachfremden Ermessensaus\u00fcbung einher und kann nicht gesch\u00fctzt werden, wenn sich die Vorinstanz auf den Standpunkt stellt, das materiell abgewiesene Gesuch um Verl\u00e4ngerung der Arbeitsbewilligung des Beschwerdef\u00fchrers k\u00f6nne auch nicht als ein solches um Neuerteilung behandelt werden, weil ansonsten die Voraussetzungen f\u00fcr den Stellenwechsel einer Person mit Kurzaufenthaltsbewilligung umgangen w\u00fcrden (E. 3.4).\rTeilweise Gutheissung und R\u00fcckweisung.\rAbweichende Meinung einer Kammerminderheit."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 01:50:29", "Checksum": "a1579d139e637f2deccd53ea43d23e97"}