{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "27.03.2017", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2017-00026_27-03-2017.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=217084&W10_KEY=4467074&nTrefferzeile=6&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "0f3818edd8fa143c62dd7222547685e4"}, "Num": [" VB.2017.00026"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 17..2.27.0  VB.2017.00026"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 17..2.27.0  VB.2017.00026"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 17..2.27.0  VB.2017.00026"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Eingrenzung (GI160356-L / U vom 14. Dezember 2016) | Eingrenzung; Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit. Die zust\u00e4ndige kantonale Beh\u00f6rde kann einer Person unter anderem die Auflage machen, ein ihr zugewiesenes Gebiet nicht zu verlassen, wenn ein rechtskr\u00e4ftiger Weg- oder Ausweisungsentscheid vorliegt und sie die ihr angesetzte Ausreisefrist nicht eingehalten hat. Ist die Ausreisefrist bereits abgelaufen, setzt eine Eingrenzung weder eine Untertauchensgefahr noch eine Gef\u00e4hrdung oder St\u00f6rung der \u00f6ffentlichen Sicherheit und Ordnung voraus (E. 2.2). Die Eingrenzung ist milderes Mittel zum ausl\u00e4nderrechtlich begr\u00fcndeten Freiheitsentzug und darf analog zu diesem eine gewisse Druckwirkung zur Durchsetzung der Ausreisepflicht entfalten (E. 2.3). Eine Eingrenzung kann auch dann angeordnet werden, wenn die ausl\u00e4nderrechtliche Haft unzul\u00e4ssig oder unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig w\u00e4re (E. 2.4). Eine Eingrenzung auf den Bezirk Pf\u00e4ffikon erscheint gest\u00fctzt auf die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung und im Hinblick auf die Tatsache, dass sich der Beschwerdef\u00fchrer weiterhin in einem Kirchenzentrum ehrenamtlich engagieren und seine dortigen sozialen Kontakte pflegen kann, als verh\u00e4ltnism\u00e4ssig (E. 2.6.3). Unter diesen Umst\u00e4nden bleibt kein Raum f\u00fcr die vom Beschwerdef\u00fchrer vorgeschlagene Meldepflicht (E. 2.6.5). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:45:54", "Checksum": "b9d3bd9483cedcd7f2319cf9524cf696"}