{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2017-04-28", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2017-00059_2017-04-28.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=217207&W10_KEY=13823234&nTrefferzeile=91&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "321a762eddf31c93167161d0541c2d64"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2017.00059"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 28.04.2017  VB.2017.00059"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 28.04.2017  VB.2017.00059"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 28.04.2017  VB.2017.00059"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Einb\u00fcrgerung | [Ablehnung der Einb\u00fcrgerung] Die Beschwerdef\u00fchrerin hat keinen Anspruch auf Einb\u00fcrgerung (E. 2.3). Sie und ihre Familie werden zur Deckung ihres Existenzbedarfs seit Jahren von der Sozialhilfe unterst\u00fctzt. Zwar bescheinigte ihr ein Arzt eine 50%-ige Arbeitsunf\u00e4higkeit, doch bestehen ihrerseits keine Anspr\u00fcche gegen\u00fcber der Invalidenversicherung. Damit erf\u00fcllt sie die Voraussetzung der wirtschaftlichen Erhaltungsf\u00e4higkeit nach \u00a7 21 lit. b in Verbindung mit \u00a7 5 B\u00fcV aktuell nicht (E. 4.1). Die Beschwerdef\u00fchrerin ist auch nicht aufgrund von \u00a7 22a Abs. 1 B\u00fcV vom Erf\u00fcllen der Voraussetzung der wirtschaftlichen Erhaltungsf\u00e4higkeit befreit, da das Nichterf\u00fcllen nicht im Zusammenhang mit ihren gesundheitlichen Beschwerden steht. Es w\u00e4re ihr auch gem\u00e4ss dem erw\u00e4hnten Arztzeugnis m\u00f6glich, an mehreren Halbtagen pro Woche zu arbeiten, und es ist weder dargetan noch ersichtlich, dass es ihr nicht m\u00f6glich sein sollte, mit einer Teilzeiterwerbst\u00e4tigkeit in diesem Rahmen ein Einkommen in der H\u00f6he des aktuell von der Sozialhilfe gedeckten Fehlbetrags zu erzielen (E. 4.2). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 23:35:09", "Checksum": "5a66f6f77adce289dff15c54f24640d6"}