{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2017-03-23", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2017-00098_2017-03-23.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=217077&W10_KEY=13823235&nTrefferzeile=37&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "c077df3e4cb9441bce3936ddd06d76a6"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2017.00098"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 23.03.2017  VB.2017.00098"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 23.03.2017  VB.2017.00098"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 23.03.2017  VB.2017.00098"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Submission | Ausschluss vom Verfahren: Fehlende Erf\u00fcllung der Eignungskriterien durch die in der Offerte genannten Referenzen. Erf\u00fcllen Anbietende die von der Vergabebeh\u00f6rde festgelegten Eignungskriterien nicht, werden sie vom Verfahren ausgeschlossen. Aufgrund des Verbots des \u00fcberspitzten Formalismus ist diese Rechtsfolge allerdings nur ad\u00e4quat, wenn es sich um einen wesentlichen Mangel handelt (E. 3.1). Die einschl\u00e4gige Erfahrung der Anbietenden gilt praxisgem\u00e4ss als sachliches Kriterium zur Beurteilung der Qualit\u00e4t ihrer Leistungen und ist vorliegend nicht zu beanstanden (E. 3.4). Die in der Ausschreibung geforderten Eignungsnachweise m\u00fcssen in der Eingabe enthalten sein. Die Beurteilung der Angebote erfolgt grunds\u00e4tzlich in dem Stand, in welchem sie der Vergabebeh\u00f6rde bei der Offerteingabe eingereicht werden. Die Vergabebeh\u00f6rde kann jedoch nach der Rechtsprechung Erfahrungen aus fr\u00fcheren Auftr\u00e4gen wie Referenzen von Dritten in die Bewertung mit einbeziehen. Eine Verpflichtung dazu besteht indessen nicht (E. 3.6).  Die in der Offerte angef\u00fchrten Referenzen erreichten unbestrittenermassen die gem\u00e4ss Ausschreibungsunterlagen erforderliche minimale Bausumme von CHF 1 Mio. nicht (E. 3.3). Der Vergabebeh\u00f6rde kann kein Vorwurf gemacht werden, wenn sie sich bei der Beurteilung an die formstrengen Vorgaben des Submissionsverfahrens gehalten und die unbestrittenermassen bestehenden eigenen Erfahrungen mit der Beschwerdef\u00fchrerin bei der Beurteilung der Eignung nicht ber\u00fccksichtigt hat (E. 3.7). Bei der Nennung von Referenzprojekten handelt es sich nicht bloss um untergeordnete Angaben. Erf\u00fcllen diese die Anforderungen nicht, liegt kein kleiner, rein formeller Mangel vor, welcher ohne Weiteres h\u00e4tte nachtr\u00e4glich behoben werden k\u00f6nnen (E. 3.8). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 01:50:13", "Checksum": "d655d96204f26d8b5ebb3155f999b8a3"}