{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "18.08.2017", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2017-00122_18-08-2017.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=217418&W10_KEY=4467072&nTrefferzeile=37&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "3fcaa41cf07bd60b7fabd5eaf8860b3c"}, "Num": [" VB.2017.00122"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 17..2.18.0  VB.2017.00122"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 17..2.18.0  VB.2017.00122"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 17..2.18.0  VB.2017.00122"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Submission | Vergabe von Elektroanlagen: Ber\u00fccksichtigung des Pauschalangebots; Bewertungsskala betr. Auftragswerte der Referenzobjekte. Nach der Praxis des Verwaltungsgerichts k\u00f6nnen unterschiedliche Verg\u00fctungsarten nur zugelassen werden, wenn die notwendigen Rahmenbedingungen festgelegt worden sind, um die Vergleichbarkeit der Angebote zu gew\u00e4hrleisten. Denn Pauschal- und Einheitspreisangebote sind h\u00f6chstens bedingt miteinander vergleichbar. Entscheidend f\u00fcr die Vergleichbarkeit der unterschiedlichen Verg\u00fctungsarten ist, dass erkennbar wird, wo und wie die Einsparungen erreicht werden sollen. Dies ging vorliegend aus dem Angebot der Beschwerdef\u00fchrerin nicht heraus und wurde im \u00dcbrigen die M\u00f6glichkeit zur Einreichung von Pauschalangeboten in den Ausschreibungsunterlagen nicht vorgesehen und entsprechend auch keine Rahmenbedingungen f\u00fcr die Vergleichbarkeit zur Amtsvorgabe gesetzt (E. 3.2).  F\u00fcr die umstrittene Bewertungsskala wurde das Maxiumum von 5 Punkten f\u00fcr Auftragsvolumina von Fr. 2,7 Mio. und h\u00f6her vergeben. Ein um Fr. 150'000 tieferer Auftragswert zog eine um 0,5 Punkte tiefere Bewertung nach sich. Im Zusammenhang mit der Bewertung von Referenzobjekten stehen h\u00f6here Auftragswerte offenkundig f\u00fcr eine gr\u00f6ssere betriebliche Leistungsf\u00e4higkeit, was auch nach einer besseren Bewertung verlangt, sofern der Wirtschaftlichkeitsbezug zur Ausschreibung gewahrt bleibt. Dies war vorliegend der Fall: Der maximale Referenzwert basiert auf dem Kostenvoranschlag, dessen Sch\u00e4tzung sich im Vergleich mit den eingegangenen Angeboten als plausibel erweist (E. 4.3). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:46:38", "Checksum": "5ed3247f6766209d8f5084b771a5ae09"}