{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2017-05-31", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2017-00146_2017-05-31.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=217251&W10_KEY=13823234&nTrefferzeile=52&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "353034db2d17f7586fb50b8b9eb3dadf"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2017.00146"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 31.05.2017  VB.2017.00146"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 31.05.2017  VB.2017.00146"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 31.05.2017  VB.2017.00146"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Aufenthaltsbewilligung | Der Beschwerdef\u00fchrer ist zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt worden und hat damit einen Widerrufsgrund erf\u00fcllt. Die Taten (Drogenhandel) wiegen schwer, und das \u00f6ffentliche Fernhalteinteresse ist grunds\u00e4tzlich erheblich. Seit der Tatbegehung sind rund 10 Jahre vergangen, in welchen sich der Beschwerdef\u00fchrer nichts mehr hat zuschulden kommen lassen. Der Beschwerdef\u00fchrer ist heute in beruflicher, sprachlicher und finanzieller Hinsicht gut integriert und h\u00e4lt sich seit rund 15 Jahren in der Schweiz auf. In Kenntnis der strafrechtlichen Verurteilung wurde der Widerruf der Aufenthaltsbewilligung vor vier Jahren u.a. vor dem Hintergrund des damaligen erneuten ehelichen Zusammenlebens als unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig befunden. Der Beschwerdef\u00fchrer hat sich sprachlich und beruflich weiter integriert. Die Nichtverl\u00e4ngerung der Aufenthaltsbewilligung allein gest\u00fctzt auf die strafrechtliche Verurteilung aus dem Jahre 2008 erscheint damit heute mit Blick auf die angef\u00fchrten besonderen Umst\u00e4nde des Falles unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig. Gutheissung der Beschwerde."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 01:51:34", "Checksum": "57b05f234e2f75585239e609479d6509"}