{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "13.07.2017", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2017-00167_13-07-2017.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=217363&W10_KEY=4467072&nTrefferzeile=64&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "fa35779ea6cd7d93c94aaf9620d16f2e"}, "Num": [" VB.2017.00167"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 17..2.13.0  VB.2017.00167"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 17..2.13.0  VB.2017.00167"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 17..2.13.0  VB.2017.00167"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung | Plakatwerbetr\u00e4ger; gute Einordnung; Verkehrssicherheit. Bei der \u00dcberpr\u00fcfung eines Einordnungsentscheids muss das Baurekursgericht die von der Baubeh\u00f6rde angef\u00fchrten Entscheidgr\u00fcnde geb\u00fchrend ber\u00fccksichtigen und sich mit den Kriterien auseinandersetzen, welche von der Beh\u00f6rde im Rahmen der ortsbezogenen Konkretisierung der Einordnungsvorschrift entwickelt wurden (E. 4.4). Dies hat die Vorinstanz getan und sie hat dem Plakatwerbetr\u00e4ger zu Recht eine gute Einordnung zuerkannt (E. 4.3, 4.5). Im Bereich der f\u00fcr Motorfahrzeuge oder Fahrr\u00e4der offenen Strassen sind unter anderem Reklamen untersagt, die namentlich durch Ablenkung der Verkehrsteilnehmer die Verkehrssicherheit beeintr\u00e4chtigen k\u00f6nnten. Vorliegend richtet sich die Werbung an die stadtausw\u00e4rts fahrenden Verkehrsteilnehmer. Auf dem fraglichen Strassenabschnitt herrscht notorisch ein erhebliches Verkehrsaufkommen mit h\u00e4ufig dichtem und stockendem Kolonnenverkehr. Die Vorinstanzen haben sich nicht zur Verkehrssicherheit ge\u00e4ussert. Angesichts der konkreten Umst\u00e4nde kann aber ohne n\u00e4here Abkl\u00e4rung und Pr\u00fcfung nicht ausgeschlossen werden, dass ein hinterleuchteter und rotierender Plakatwerbetr\u00e4ger die Verkehrsteilnehmenden \u00fcberm\u00e4ssig ablenkt. Da bei der Pr\u00fcfung erheblich auf die lokalen Verh\u00e4ltnisse abzustellen ist, erscheint eine R\u00fcckweisung an die lokale Baubeh\u00f6rde angezeigt (E. 5). Teilweise Gutheissung und R\u00fcckweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:46:27", "Checksum": "3e2c6d47727d34c9be428d871656c00e"}