{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "04.05.2017", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2017-00180_04-05-2017.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=217176&W10_KEY=4467073&nTrefferzeile=54&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "aaeba6eb908253b2cefeb674d1c7dfa2"}, "Num": [" VB.2017.00180"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 17..2.04.0  VB.2017.00180"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 17..2.04.0  VB.2017.00180"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 17..2.04.0  VB.2017.00180"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Submission | Vergabe von Tiefbauarbeiten: Einbezug von Pauschalpreisangeboten in die Bewertung; Benotung der Zuschlagskriterien. Die parallele Zulassung von Einheits- und Pauschalpreisangeboten setzt nach der Praxis des Verwaltungsgerichts voraus, dass die notwendigen Rahmenbedingungen f\u00fcr die Vergleichbarkeit festgelegt worden sind. Solches ist vorliegend nicht der Fall: Die Ausschreibungsunterlagen haben die M\u00f6glichkeit zur Einreichung von Pauschalangeboten nicht vorgesehen. Es ist deshalb nicht zu beanstanden, dass die Vergabebeh\u00f6rde das Pauschlangebot der Beschwerdef\u00fchrerin unber\u00fccksichtigt gelassen hat (E. 3.3). Der Vergabebeh\u00f6rde steht bei der Beurteilung, welches Angebot anhand der Zuschlagskriterien das wirtschaftlich g\u00fcnstigste sei, ein erheblicher Beurteilungsspielraum zu. Die gerichtliche \u00dcberpr\u00fcfung ist auf eine allf\u00e4llige \u00dcberschreitung oder einen Missbrauch des Ermessens beschr\u00e4nkt. Die Gegen\u00fcberstellung der beiden Angebote zeigt, dass dasjenige der Zuschlagsempf\u00e4ngerin in den streitbetroffenen Unterkriterien ausf\u00fchrlicher bzw. umfassender ausgestaltet war. Die Vergabebeh\u00f6rde hat daher mit der besseren Bewertung ihren Ermessensspielraum nicht \u00fcberschritten (E. 5.2). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:46:04", "Checksum": "8efa1d25aee6457be818fad1306a13ac"}