{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "06.09.2018", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2017-00193_06-09-2018.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=218626&W10_KEY=4467066&nTrefferzeile=80&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "a7f97960920ce0d0bbb83dc6aa98c6b1"}, "Num": [" VB.2017.00193"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 18..2.06.0  VB.2017.00193"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 18..2.06.0  VB.2017.00193"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 18..2.06.0  VB.2017.00193"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Sozialhilfe | Nichteintreten auf Unterst\u00fctzungsgesuch. Eine wirksame Vertretung setzt voraus, dass der Betroffene oder sein Rechtsvertreter die M\u00f6glichkeit erh\u00e4lt, die Beschwerdeschrift rechtzeitig abzufassen, was nur realistisch erscheint, wenn ein allf\u00e4lliges Akteneinsichtsgesuch priorit\u00e4r gepr\u00fcft und die Unterlagen dem Rechtsvertreter m\u00f6glichst umgehend zur Verf\u00fcgung gestellt werden. Keine Verletzung des rechtlichen Geh\u00f6rs (E. 2.3). Die Hilfe suchende Person trifft u.a. eine Mitwirkungspflicht f\u00fcr Tatsachen, welche sie besser kennt als die Beh\u00f6rden und welche diese ohne Mitwirken einer Partei gar nicht oder nicht mit vern\u00fcnftigem Aufwand erheben k\u00f6nnte. Dazu z\u00e4hlen etwa pers\u00f6nliche oder \u00f6rtliche Verh\u00e4ltnisse im Heimatland, die sich erfahrungsgem\u00e4ss von den schweizerischen Beh\u00f6rden, wenn \u00fcberhaupt, so nur unter erschwertem Aufwand abkl\u00e4ren lassen. Die Anforderungen an die Mitwirkungspflicht sind umso gr\u00f6sser, je umfassenderes Spezialwissen \u00fcber die zugrundeliegenden wirtschaftlichen Bet\u00e4tigungen aus der Sph\u00e4re des Hilfesuchenden notwendig ist (E. 4.2). Die Einkommens- und Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnisse des Beschwerdef\u00fchrers mit den diversen ausl\u00e4ndischen Firmen und Trustverh\u00e4ltnissen sind unklar und schwierig zu beurteilen (E. 5.2.1). Da der Beschwerdef\u00fchrer der Beschwerdegegnerin die von ihm verlangten Ausk\u00fcnfte und Unterlagen trotz seiner ihn diesbez\u00fcglich treffenden qualifizierten Mitwirkungspflicht nicht einreichte und im \u00dcbrigen wenig unternahm, um seine unklaren Einkommens- und Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnisse genauer zu erl\u00e4utern, durfte die Beschwerdegegnerin androhungsgem\u00e4ss auf sein Gesuch um wirtschaftliche Hilfe nicht eintreten (E. 5). Die R\u00fcckerstattung vorsorglich geleisteter Hilfe erweist sich als verh\u00e4ltnism\u00e4ssig (E. 6). Abweisung UP/URB (E. 8.3). Abweisung, soweit Eintreten."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 20:57:23", "Checksum": "0e3563383723012723098940022ac54f"}