{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2017-08-24", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2017-00194_2017-08-24.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=217454&W10_KEY=13823232&nTrefferzeile=49&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "74992f7caaa7966cd679b3b652ec8508"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2017.00194"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 24.08.2017  VB.2017.00194"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 24.08.2017  VB.2017.00194"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 24.08.2017  VB.2017.00194"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Festsetzung Strassenprojekt | [Legitimation eines Vereins Sektion Z\u00fcrich zur egoistischen Verbandsbeschwerde.] Die egoistische Verbandsbeschwerde steht nicht jedem Verband zu, der sich in allgemeiner Weise mit dem Gebiet befasst, in welchem die angefochtene Anordnung erlassen worden ist. Vielmehr muss ein enger, unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem statutarischen Zweck der Vereinigung und dem fraglichen Sachgebiet bestehen; der statutarische Zweck hat ferner einen Bezug zu den Beschwerdeinteressen der betroffenen Verbandsmitglieder aufzuweisen. Die Praxis akzeptiert etwa die Formulierung, dass der Verband die Interessen seiner Mitglieder im Rahmen des statutarischen Zwecks wahrt bzw. vertritt. Kann ein Verband hingegen nach seinen Statuten nur \u00f6ffentliche Interessen oder solche der Allgemeinheit geltend machen, ist er zur egoistischen Verbandsbeschwerde nicht befugt (zum Ganzen E. 2.1). Die Zwecksetzung des Beschwerdef\u00fchrers ist unverkennbar auf die Wahrnehmung \u00f6ffentlicher bzw. ideeller Interessen ausgerichtet. Dass er dar\u00fcber hinaus auch die \"egoistische\" Aufgabe h\u00e4tte, die pers\u00f6nlichen Interessen seiner Mitglieder wahrzunehmen, kann den Statuten nicht entnommen werden (E. 2.2). Damit fehlt es dem Beschwerdef\u00fchrer bereits an der Befugnis, im Namen allf\u00e4lliger, von der angefochtenen Anordnung unmittelbar pers\u00f6nlich betroffener Vereinsmitglieder den Rechtsmittelweg beschreiten zu k\u00f6nnen, ohne hierzu im Einzelfall als Vertreter geh\u00f6rig bevollm\u00e4chtigt worden zu sein (E. 2.3). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 01:53:16", "Checksum": "846f58a6e831548eee27f31522f280ec"}