{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "17.05.2018", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2017-00195_17-05-2018.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=218205&W10_KEY=4467068&nTrefferzeile=53&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "3b5ac2c2b190a712a3ad4564deebc0aa"}, "Num": [" VB.2017.00195"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 18..2.17.0  VB.2017.00195"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 18..2.17.0  VB.2017.00195"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 18..2.17.0  VB.2017.00195"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Sozialhilfe | Sozialhilfe: Entbindung vom Arztgeheimnis mittels Weisung. Die Sozialbeh\u00f6rde verpflichtete die Beschwerdef\u00fchrerin, eine Entbindung vom \u00e4rztlichen Berufsgeheimnis zu unterschreiben, was diese mit der Begr\u00fcndung verweigerte, dass Sozialarbeiter nicht \u00fcber das n\u00f6tige medizinische Fachwissen verf\u00fcgten, kein konkretes Ziel formuliert sei und dies einen schweren Eingriff in ihre pers\u00f6nlichen Rechte darstelle. Mit \u00a7 21 SHG in Verbindung mit \u00a7 23 SHV besteht f\u00fcr die Weisung eine gesetzliche Grundlage, fraglich war vorliegend jedoch deren Verh\u00e4ltnim\u00e4ssigkeit. Die Entbindung vom \u00e4rztlichen Berufsgeheimnis muss sich auf die f\u00fcr die Planung des weiteren Vorgehens wesentlichen Ausk\u00fcnfte beschr\u00e4nken. Aus der strittigen Weisung ging nicht hevor, welche \u00c4rzte zu entbinden sind und auch nicht, welche Ausk\u00fcnfte f\u00fcr die Beantwortung welcher konkreter Fragen verlangt werden. Die Weisung ist mit einer pauschalen Entbindung zu wenig bestimmt und damit in der pauschalen Form und ohne Sanktionsandrohung  nicht rechtm\u00e4ssig (E. 4 und 5). Die Weisung ist deshalb entsprechend abzu\u00e4ndern. Teilweise Gutheissung. Gew\u00e4hrung UP."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:48:27", "Checksum": "a17929b7966c706f85b6612254305214"}