{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2017-06-14", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2017-00215_2017-06-14.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=217279&W10_KEY=13823234&nTrefferzeile=36&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "80c3bb6aefe7ad5c8b11cde664a54164"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2017.00215"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 14.06.2017  VB.2017.00215"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 14.06.2017  VB.2017.00215"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 14.06.2017  VB.2017.00215"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Stadthausareal (Stimmrechtsbeschwerde) | [Verkauf von Verm\u00f6genswerten unter dem Verkehrswert, Finanzreferendum] Die Ver\u00e4usserung von Verm\u00f6genswerten muss zum Verkehrswert erfolgen, sofern damit keine \u00f6ffentlichen Interessen verbunden sind (E. 2.3). Wird ein Verm\u00f6genswert zur Erf\u00fcllung einer \u00f6ffentlichen Aufgabe zu einem tieferen Wert ver\u00e4ussert, ist der damit verbundene Einnahmeverzicht als Ausgabe zu qualifizieren (E. 2.4). Die Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr den Entscheid, ob das fragliche \u00f6ffentliche Interesse den damit verbundenen Einnahmeverzicht rechtfertige, richtet sich nach den in der Gemeindeordnung festgelegten Kompetenzen zum Beschluss \u00fcber einmalige Ausgaben, wobei die Differenz zwischen einem realistischen Verkaufspreis ohne die im \u00f6ffentlichen Interesse liegenden Auflagen und dem tats\u00e4chlich erzielten Verkaufspreis massgebend ist. Eine andere Zust\u00e4ndigkeit kann sich ergeben, wenn der Einnahmeverzicht Folge einer gesetzlichen Regelung oder eines vorangehenden Grundsatzbeschlusses und deshalb als gebundene Ausgabe zu qualifizieren ist (E. 2.6). Hier liegt keine gebundene Ausgabe vor. Weil die H\u00f6he des Einnahmeverzichts unklar ist, konnte der Gemeinderat - selbst wenn der Ausgabebeschluss in seine Zust\u00e4ndigkeit fiele - den Verkauf nicht genehmigen; die Angelegenheit ist an den Stadtrat zur\u00fcckzuweisen, damit dieser die H\u00f6he des Einnahmeverzichts ermittle und die Ausgabe vom zust\u00e4ndigen Organ genehmigen lasse (E. 2.7). Gutheissung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 01:51:52", "Checksum": "700387449c1d00f40e67458fe02bbfdc"}