{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2017-06-01", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2017-00226_2017-06-01.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=217249&W10_KEY=13823234&nTrefferzeile=48&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "92f364a7b27c60ff1cea4103323b068e"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2017.00226"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 01.06.2017  VB.2017.00226"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 01.06.2017  VB.2017.00226"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 01.06.2017  VB.2017.00226"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Submission | Ersatzbeschaffung Software: Ausschluss aufgrund fehlender Eignung; Auslegung des Kriteriums; technische Erf\u00fcllbarkeit. Die Auslegung des Eignungskriteriums durch die Vergabebeh\u00f6rde, wonach CT-Studien mit mind. 1000 Bildern innerhalb von 3 Sekunden unabh\u00e4ngig von der Archivierungsart verf\u00fcgbar sein m\u00fcssen, ist ohne Weiteres nachvollziehbar und lag innerhalb des ihr zustehenden Ermessensspielraums (E. 3). In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, dass die gerichtliche Beschwerdeinstanz von mehreren m\u00f6glichen Auslegungen nicht die ihr zweckm\u00e4ssig scheinende auszuw\u00e4hlen, sondern die Grenzen des rechtlich Zul\u00e4ssigen abzustecken hat (E. 3.4.3). Selbst wenn das Kriterium technisch nicht erf\u00fcllbar w\u00e4re, zwingt dies die Vergabebeh\u00f6rde nicht, eine andere, grossz\u00fcgigere Auslegung zu treffen: W\u00fcrde keines der Angebote die in der Ausschreibung Anforderungen erf\u00fcllen (k\u00f6nnen), so w\u00e4re das Verfahren vielmehr abzubrechen und mit modifziertem Kriterium neu auszuschreiben. Dies wird indessen von der Beschwerdef\u00fchrerin nicht beantragt; sie verlangt vielmehr, dass die Sache zur Neubewertung der bereits vorhandenen Angebote und zum neuen Zuschlag zur\u00fcckgewiesen wird (E. 4.2). Zwar sicherte die Beschwerdef\u00fchrerin zu, dass ihr Angebot das Kriterium erf\u00fclle. Indes legte die Vergabebeh\u00f6rde gest\u00fctzt auf die detailliert angegebenen Werten im Performance-Konzept zutreffend dar, dass diese sehr deutlich \u00fcber den gestellten Anforderungen liegen. Daher durfte sie die Eignung der Beschwerdef\u00fchrerin ohne Rechtsverletzung verneinen (E. 5.1). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 23:34:52", "Checksum": "f53562aee8057571de100433fcd58e12"}