{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2017-06-08", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2017-00265_2017-06-08.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=217268&W10_KEY=13823234&nTrefferzeile=41&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "0fba9ed1d2df7cdde7136eeab4024495"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2017.00265"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 08.06.2017  VB.2017.00265"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 08.06.2017  VB.2017.00265"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 08.06.2017  VB.2017.00265"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Submission | Submissionsverfahren. Eignungskriterien. Referenzen. Eignungskriterien sind im Normalfall Ausschlusskriterien, die entweder erf\u00fcllt oder nicht erf\u00fcllt sind; das Vorliegen der geforderten Eignung f\u00fchrt zur Zulassung, deren Fehlen zum Ausschluss vom Verfahren. Eine \u00fcber das notwendige Mindestmass hinausgehende Eignung ist grunds\u00e4tzlich nicht von Bedeutung. Die Eignungskriterien umschreiben die Anforderungen, die an die Anbietenden gestellt werden, um zu gew\u00e4hrleisten, dass sie zur Ausf\u00fchrung des geplanten Auftrags in der Lage sind. Die Vergabebeh\u00f6rde hat objektive Kriterien und die zu erbringenden Nachweise zur Beurteilung der Eignung der Anbietenden festzulegen. Die Eignungskriterien betreffen insbesondere die fachliche, finanzielle, wirtschaftliche, technische und organisatorische Leistungsf\u00e4higkeit der Anbietenden und m\u00fcssen sich auf die ausgeschriebene Leistung beziehen. Innerhalb dieser Grenzen steht der Vergabebeh\u00f6rde bei der Festlegung, Gewichtung und Bewertung der einzelnen Eignungskriterien ein weiter Ermessenspielraum zu, in den das Verwaltungsgericht nicht eingreifen darf. Ein grosses Ermessen besteht namentlich beim Entscheid der Vergabestelle dar\u00fcber, ob eine Referenzarbeit als mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar erachtet wird (E. 3.4). Es lag im Ermessen der Vergabebeh\u00f6rde, unter Referenzobjekten betreffend \"Arbeiten der ausgeschriebenen Art\" nicht bloss solche im Betonelementbau, sondern auch solche betreffend andere Hoch- und Betonbauarbeiten zu verstehen, zumal der ausgeschriebene Auftrag neben dem Betonelementbau auch diverse andere Arbeiten beinhaltet. Insgesamt ist die Festlegung des Kriteriums nicht zu beanstanden: Es bezieht sich auf den ausgeschriebenen Auftrag, geht im Hinblick darauf nicht \u00fcber das Erforderliche hinaus, ist objektiv und betrifft die Leistungsf\u00e4higkeit der Anbietenden (E. 3.5). Es ist unerheblich, ob die Beschwerdef\u00fchrerin das Eignungskriterium besser erf\u00fcllt als die Mitbeteiligte; die Letztere erf\u00fcllt dasKriterium und ist mithin nicht vom Verfahren auszuschliessen (E. 3.6).\r\rAbweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 01:51:46", "Checksum": "e00fbc3696d90503dabba2c4da5b0ec5"}