{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2017-12-20", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2017-00266_2017-12-20.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=217852&W10_KEY=13823230&nTrefferzeile=71&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "cb8b8d46a50f604402feea101f8893da"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2017.00266"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 20.12.2017  VB.2017.00266"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 20.12.2017  VB.2017.00266"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 20.12.2017  VB.2017.00266"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Kredit von Fr. 1'420'000.- f\u00fcr den Neubau eines Kiosks/Bistros am Seequai | [R\u00fcgepflicht bei Verletzung des Ausgabenreferendums durch die Gemeindeversammlung / Berechnung eines Verpflichtungskredits (Zuweisung von Bauland zum Finanz- oder Verwaltungsverm\u00f6gen)] Verletzungen politischer Rechte sind stets mit Rekurs bzw. Beschwerde in Stimmrechtssachen zu r\u00fcgen, da dieses Rechtsmittel das speziellere ist (E. 2.2). Die Anordnung einer Gemeindeversammlungsabstimmung durch den Gemeinderat (anstatt einer Vorberatung f\u00fcr die anschliessende Urnenabstimmung) geh\u00f6rt nicht zu den M\u00e4ngeln bei der Vorbereitung einer Gemeindeversammlung, die sofort zu r\u00fcgen sind (E. 3.3). Das Unterlassen einer Urnenabstimmung geh\u00f6rt auch nicht zu den M\u00e4ngeln bei der Durchf\u00fchrung der Gemeindeversammlung, die w\u00e4hrend dieser zu r\u00fcgen sind (E. 3.4). Die f\u00fcnft\u00e4gige Rekursfrist beginnt mit der amtlichen Ver\u00f6ffentlichung des Gemeindeversammlungsbeschlusses zu laufen (E. 4). Ein Verpflichtungskredit umfasst alle Aufwendungen von der Projektierung bis zum Eintritt der Nutzung einschliesslich der wesentlichen Eigenleistungen der Gemeinde. Darunter f\u00e4llt auch die \u00dcbertragung von Liegenschaften des Finanzverm\u00f6gens ins Verwaltungsverm\u00f6gen (E. 6.1). Ob ein Grundst\u00fcck dem Finanz- oder dem Verwaltungsverm\u00f6gen zuzuordnen ist, bestimmt sich danach, ob die Liegenschaft der Kapitalanlage dient oder die Erf\u00fcllung einer \u00f6ffentlichen Aufgabe im Vordergrund steht (E. 6.2). Der Bau des Kiosks/Bistros dient hier prim\u00e4r nicht einem Anlageinteresse, sondern der Wahrnehmung der Interessen der Bev\u00f6lkerung und damit der Erf\u00fcllung einer \u00f6ffentlichen Aufgabe (E. 6.7). Der Gemeinde h\u00e4tten keine Verfahrenskosten auferlegt werden d\u00fcrfen (E. 8). In Bezug auf die Verfahrenskosten teilweise Gutheissung der Beschwerde, soweit darauf eingetreten wird. Im \u00dcbrigen Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 23:33:12", "Checksum": "ce7c93ce4f7fddf0aee163d5d0969a46"}