{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2017-12-21", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2017-00276_2017-12-21.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=217811&W10_KEY=13823230&nTrefferzeile=67&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "ba4c12298ca833e322db2476181b783a"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2017.00276"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 21.12.2017  VB.2017.00276"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 21.12.2017  VB.2017.00276"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 21.12.2017  VB.2017.00276"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Tierschutz | [Der Beschwerdef\u00fchrer h\u00e4lt einen Teil seiner K\u00fche in Anbindehaltung (Kurzstand) in einem Stall (Baujahr 1985) mit zwei Kuhl\u00e4gern. Er wehrt sich gegen die vom Beschwerdegegner angeordnete Anpassung der Standpl\u00e4tze an die aktuell geltenden Mindestmasse gem\u00e4ss Tierschutzverordnung.] Die L\u00e4ger (bzw. deren L\u00e4nge) wurden zuletzt 2007 baulich ver\u00e4ndert, mithin vor Inkrafttreten der Tierschutzverordnung vom 23. April 2008 am 1. September 2008; rechnerisch ergibt sich eine Breite pro Standplatz von durchschnittlich 111 cm (E. 4.2 und 5.1 f.). Der Beschwerdef\u00fchrer ist sodann der Auffassung, er sei nicht zu Anpassungen verpflichtet, da solche gem\u00e4ss Tierschutzverordnung nur erforderlich w\u00e4ren, wenn die Masse von 110 cm (Breite) und 165 cm (L\u00e4nge) je Standplatz am 1. September 2008 unterschritten gewesen w\u00e4ren (E. 4.3 und 5.1). Die 2007 vorgenommenen baulichen Ver\u00e4nderungen f\u00fchrten tats\u00e4chlich allerdings lediglich zu einer Verbreiterung der zwei bzw. vier Randpl\u00e4tze; die Breite der \u00fcbrigen Standpl\u00e4tze blieb demgegen\u00fcber unver\u00e4ndert (h\u00f6chstens 109 cm). Zudem wurden vor Jahren die bei der Anbindevorrichtung urspr\u00fcnglich vorgesehenen Trennb\u00fcgel entfernt, die die Funktion h\u00e4tten, die Tiere in gewissem Mass zu zwingen, gerade(r) auf den L\u00e4gern zu stehen bzw. zu liegen, und damit zu einer gleichm\u00e4ssigeren Verteilung der K\u00fche f\u00fchren w\u00fcrden. Von Natur aus haben K\u00fche kein Bed\u00fcrfnis, gerade auf den L\u00e4gern zu stehen bzw. liegen. Die unter den K\u00fchen herrschende Rangordnung f\u00fchrt unter den gegebenen Umst\u00e4nden und Platzverh\u00e4ltnissen dazu, dass die rangh\u00f6heren Tiere sich auf den L\u00e4gern schr\u00e4g hinlegen und den rangniedrigeren damit verunm\u00f6glichen k\u00f6nnen, sich ihrerseits hinzulegen (E. 5.3). Die jeweils f\u00fcr die Standpl\u00e4tze geltenden Mindestmasse wurden seit der Errichtung des Stalls im Jahr 1985 nie eingehalten (E. 5.3.3.). Von einer Unverh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit der angeordneten Massnahme kann insbesondere auch vor diesem Hintergrund nicht die Rede sein (E. 5.4). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 01:56:08", "Checksum": "f872a0ff5b1003b5c405f7f63251d2dc"}