{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "08.01.2018", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2017-00379_08-01-2018.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=217844&W10_KEY=4467070&nTrefferzeile=29&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "95249e1245a08f99886de5a385415deb"}, "Num": [" VB.2017.00379"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 18..2.08.0  VB.2017.00379"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 18..2.08.0  VB.2017.00379"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 18..2.08.0  VB.2017.00379"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Sozialhilfe | Sozialhilfe. [Kosten\u00fcbernahme der nicht kassenpflichtigen Medikamente Sildenafil bzw. Cialis.] Das Ausstandsbegehren betraf eine Person, die am angefochtenen Beschluss in keiner Weise mitwirkte. Ein Entscheid der Vorinstanz dar\u00fcber er\u00fcbrigte sich daher (E. 2.2). Die medizinische Grundversorgung ist weitgehend durch die obligatorische Krankenversicherung abgedeckt. Nicht abgedeckte medizinische Behandlungen werden durch Sozialhilfebeh\u00f6rden \u00fcbernommen, wenn sie im konkreten Einzelfall sinnvoll und nutzbringend sind. Im Grundbedarf wird f\u00fcrsorgeabh\u00e4ngigen Personen bereits ein Betrag f\u00fcr selbst gekaufte Medikamente eingerechnet (E. 3.2). Will eine unterst\u00fctzte Person eine medizinische Sonderleistung in Anspruch nehmen, hat sie grunds\u00e4tzlich vorg\u00e4ngig um Kostengutsprache zu ersuchen (E. 3.3). Der Beh\u00f6rde kommt bei der Beurteilung, ob medizinische Leistungen im konkreten Einzelfall sinnvoll und nutzbringend sind, Ermessen zu (E. 3.4). Nachdem eine \u00dcberpr\u00fcfung der Leistungsabrechnungen der Krankenkasse ergeben hatte, dass diese nicht-kassenpflichtige Leistungen enthielt, wurden diese Leistungen \u2013 ohne vorg\u00e4ngige Information der Beschwerdef\u00fchrenden \u2013 mit dem Grundbedarf verrechnet. Da kein Gesuch um Kostengutsprache gestellt worden war und infolgedessen kein Anspruch auf Kosten\u00fcbernahme bestand, stellte diese Verrechnung nichts mehr als eine Abrechnung \u00fcber bevorschusste, aber nicht geschuldete Leistungen im Rahmen des mit den Beschwerdef\u00fchrenden bestehenden Unterst\u00fctzungsverh\u00e4ltnisses dar. Eine derartige vom Grundverh\u00e4ltnis erfasste, rein rechnerische Vollzugshandlung, die den Grundbedarf nach wie vor ungeschm\u00e4lert bel\u00e4sst, durfte der Beschwerdegegner vornehmen, ohne die Beschwerdef\u00fchrenden zuvor zu informieren. Darin liegt keine Verletzung des rechtlichen Geh\u00f6rs (E. 4.2.1). Die Vorinstanzen lehnten die Kosten\u00fcbernahme des Medikaments ab, weil es ein Lifestyle-Produkt sei und weder zur Schmerzlinderung noch zur Heilung einer Krankheit oder Verletzung beitrage noch zurF\u00f6rderung der Gesundheit diene. Darin liegt keine rechtsfehlerhafte Ermessensaus\u00fcbung. Dass sich die erektile Dysfunktion negativ auf die Psyche des Beschwerdef\u00fchrers auswirkt, \u00e4ndert daran nichts, da dies allein f\u00fcr die Annahme einer besonderen Notwendigkeit f\u00fcr die ausnahmsweise \u00dcbernahme von nicht durch die Krankenkasse gedeckten Medikamentenkosten durch die Sozialhilfebeh\u00f6rde nicht gen\u00fcgt (E. 4.2.2). Gutheissung des Gesuchs um unentgeliche Prozessf\u00fchrung (E. 5.2.2). Abweisung des Gesuchs um unentgeltliche Rechtsverbeist\u00e4ndung, da die Beschwerdef\u00fchrenden in der Lage sind, sich selbst zu vertreten. Demgem\u00e4ss hat auch die Vorinstanz dieses Gesuch zu Recht abgewiesen (E. 5.2.3).\r\rAbweisung, soweit Eintreten."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:47:38", "Checksum": "de3f6a3d428e99243dd7ba914b38bceb"}