{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2017-11-22", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2017-00391_2017-11-22.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=217686&W10_KEY=13823231&nTrefferzeile=27&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "9f341a6264457688496f2fe68314e7e7"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2017.00391"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 22.11.2017  VB.2017.00391"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 22.11.2017  VB.2017.00391"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 22.11.2017  VB.2017.00391"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Rechtsverweigerung | [Die Beschwerdegegnerin verweigerte dem Beschwerdef\u00fchrer Einsicht in Akten, ohne dar\u00fcber eine Verf\u00fcgung zu erlassen.] Das Verwaltungsgericht ist f\u00fcr die Aufsicht \u00fcber Bezirksr\u00e4te nicht zust\u00e4ndig (E. 1). Wird um Akteneinsicht gest\u00fctzt auf das IDG ersucht, ist diese innert 30 Tagen zu gew\u00e4hren oder innerhalb der gleichen Frist eine verweigernde Verf\u00fcgung zu erlassen (E. 3.3). Die Beschwerdegegnerin hat bis heute weder Akteneinsicht gew\u00e4hrt noch dar\u00fcber eine Verf\u00fcgung erlassen; damit begeht sie eine Rechtsverweigerung. Die verschiedenen Schreiben des Rechtsvertreters verm\u00f6gen eine Verf\u00fcgung schon deshalb nicht zu ersetzen, weil dieser mangels Beh\u00f6rdenfunktion keine Verf\u00fcgungen erlassen kann (E. 3.4). Entgegen der Auffassung von Beschwerdegegnerin und Vorinstanz hat der Beschwerdef\u00fchrer nicht auf eine Verf\u00fcgung verzichtet, sondern im Gegenteil wiederholt eine anfechtbare Verf\u00fcgung verlangt. Private sind nicht gehalten, ihre Eingaben an den Rechtsvertreter einer Gemeinde statt an die Gemeindebeh\u00f6rden zu richten (E. 3.5). Weil die Beschwerde offenkundig begr\u00fcndet war, ist dem Beschwerdef\u00fchrer eine Parteientsch\u00e4digung zuzusprechen (E. 5.2). Gutheissung der Beschwerde, soweit darauf eingetreten wird."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 01:55:22", "Checksum": "2849f2b718fb89aa8a9ccd0d3f890098"}